Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet, hat der Landtag von Sachsen-Anhalt für das Jahr 2025 abermals eine außergewöhnliche Notsituation erklärt (Zeit Online). Dadurch kann das Land auch im kommenden Jahr Kredite in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro aufnehmen, um Investitionen in verschiedenen Bereichen zu tätigen. Die Gelder aus dem Corona-Sondervermögen sind für die Digitalisierung, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Schulen vorgesehen.
Dieses Maßnahmenpaket, das etwa 60 Einzelmaßnahmen umfasst, soll die anhaltenden Auswirkungen der Pandemie abmildern und Vorsorge für zukünftige Krisen treffen. Der MDR berichtete bereits im Oktober 2024 über die Diskussionen im Landtag zur erneuten Feststellung der Notlage im Rahmen der Vorstellung des Haushaltsplans 2025/2026 (MDR). Finanzminister Michael Richter (CDU) unterstrich damals die Notwendigkeit, angesichts der angespannten Finanzlage klare Prioritäten zu setzen. Der Haushalt sei kein Sparhaushalt, so Richter, er kritisierte jedoch den hohen Anteil der Personalkosten und plädierte für eine Verschlankung der Verwaltung.
Die erneute Notstandserklärung ist nicht ohne Kritik. Kontrovers diskutiert wird insbesondere eine geplante Umschichtung von Mitteln innerhalb des Sondervermögens. Ursprünglich waren 312 Millionen Euro für die Digitalisierung der Verwaltung vorgesehen. Wie Zeit Online berichtet, sollen nun zusätzlich 183 Millionen Euro aus anderen Projekten für die Digitalisierung bereitgestellt werden. Diese Umwidmung wird kritisch betrachtet, da befürchtet wird, dass andere wichtige Vorhaben dadurch möglicherweise zu kurz kommen. Der Stern berichtete bereits im Dezember 2024 über die Kritik an dieser Umschichtung (Stern).
Die erneute Ausrufung des Notstands aufgrund der Corona-Pandemie wirft Fragen zur langfristigen Finanzplanung des Landes auf. Bereits im Mai 2022 hatte der Landtag einen Haushalt von rund 13,5 Milliarden Euro beschlossen, der unter anderem Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemiefolgen enthielt (Landtag Sachsen-Anhalt). Finanzminister Richter betonte damals, Sachsen-Anhalt werde sich ab 2023 wieder an die Schuldenbremse halten. Durch die erneute Notstandserklärung kann das Land nun auch 2025 Kredite aufnehmen, die eigentlich durch die Schuldenbremse limitiert wären. Der MDR berichtete im November 2023 über die Diskussionen um das Corona-Sondervermögen und die Auswirkungen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts (MDR). Die Landesregierung versicherte damals, das Sondervermögen bleibe bestehen und die Gelder würden zur Bewältigung der Pandemiefolgen verwendet.
Im Dezember 2021 beschloss der Landtag einen Nachtragshaushalt inklusive des Sondervermögens (Landtag Sachsen-Anhalt - Transkript). Dieses knapp zwei Milliarden Euro schwere Paket umfasst rund 60 Maßnahmen in verschiedenen Bereichen. Die erneute Notstandserklärung ermöglicht es dem Land, die Umsetzung dieser Maßnahmen fortzusetzen und weitere Kredite aufzunehmen.