Negative Schufa-Einträge aufgrund einmaliger Zahlungsverzüge werden ab dem 1. Januar 2025 deutlich schneller gelöscht. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet, verkürzt sich die Löschfrist von 36 auf 18 Monate, wenn die offene Rechnung innerhalb von 100 Tagen nach einer an die Schufa gemeldeten Mahnung beglichen wird. Auch die Zeit berichtet darüber und zitiert die Schufa-Vorstandsvorsitzende Tanja Birkholz: „Die Neuregelung der Speicherfristen bietet Vorteile für beide Seiten: Sie bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern, die rasch ihre versäumte Zahlung nachholen, die Chance, schneller ihre Bonität zu verbessern. Davon profitieren auch Unternehmen, die so schneller an ihr Geld kommen.“
Die Schufa sammelt und verarbeitet Daten zum Zahlungsverhalten von Verbrauchern. Diese Informationen zur Kreditwürdigkeit, wie zum Beispiel pünktlich bezahlte Rechnungen oder die Tilgung von Krediten, sind wichtig für Unternehmen wie Banken, Versandhändler und Energieversorger. Vor Vertragsabschluss prüfen diese Unternehmen die Bonität potenzieller Kunden bei der Schufa und anderen Auskunfteien. Negative Schufa-Einträge können beispielsweise durch unbezahlte und angemahnte Rechnungen entstehen und zu Schwierigkeiten bei Kreditanträgen führen. Oft erfahren Betroffene erst von einem solchen Eintrag bei der Ablehnung eines Kreditantrags.
Die neue 100-Tage-Regelung erlaubt es Verbrauchern, ihre Zahlungsfähigkeit schneller nachzuweisen. Voraussetzung für die verkürzte Speicherfrist von 18 Monaten ist laut dpa, dass innerhalb dieser Zeit keine weiteren negativen Informationen zum jeweiligen Verbraucher bei der Schufa eingehen. Außerdem dürfen keine Einträge im Schuldnerverzeichnis oder Insolvenzbekanntmachungen vorliegen. Die Schufa löscht derzeit bereits gemeldete Zahlungsstörungen, die vor dem 1. Januar 2025 eingingen und die neuen Kriterien erfüllen. Nach Angaben der Auskunftei betrifft dies etwa 60.000 Personen, ungefähr ein Prozent aller Personen mit negativen Schufa-Einträgen. Schätzungsweise weitere 60.000 Verbraucher könnten von der neuen 100-Tage-Regelung profitieren.
Die Schufa speichert Daten von 68 Millionen Menschen in Deutschland. Diese Daten, wie beispielsweise laufende Kredite, Anzahl der Girokonten oder Kreditkarten, fließen in die Berechnung des sogenannten Basis-Scores ein. Dieser Score, der auf einer Skala von 0 bis 100 Prozent liegt, gibt die Wahrscheinlichkeit an, mit der ein Verbraucher seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt. Je höher der Score, desto besser die Kreditwürdigkeit. Die genaue Berechnung des Scores wird von der Schufa nicht veröffentlicht, was immer wieder Kritik auslöst. Die Schufa begründet dies mit dem Risiko der Manipulation, sollte die Berechnungsmethode vollständig transparent sein. Verbraucher können kostenlos eine Datenkopie ihres individuellen Basis-Scores per Post von der Schufa anfordern oder ihn über die App der Schufa-Tochter Bonify einsehen.
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