2.11.2024
Sieben Cannabis-Anbauvereinigungen in NRW lizenziert
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Sieben Cannabis-Anbauvereinigungen in NRW genehmigt

In Nordrhein-Westfalen nimmt die Zahl der genehmigten Cannabis-Anbauvereinigungen langsam Fahrt auf. Wie eine Recherche der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bei den zuständigen Bezirksregierungen ergab, wurden landesweit sieben Vereine für den gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis lizenziert. Dies berichtet unter anderem die Zeit am 2. November 2024.

Im Regierungsbezirk Arnsberg wurden von 19 eingereichten Anträgen drei genehmigt. Die Standorte der Anbauvereinigungen befinden sich in Bochum, im Kreis Soest und im Märkischen Kreis. Die Bezirksregierung Münster verzeichnete elf Anträge, von denen zwei positiv beschieden wurden. Die übrigen Anträge befinden sich noch in Bearbeitung. In Ostwestfalen-Lippe, betreut durch die Bezirksregierung Detmold, wurden von zehn eingegangenen Anträgen zwei genehmigt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat bisher noch keinen der 31 vorliegenden Anträge bewilligt. Ähnlich ist die Situation in Köln, wo von 25 Anträgen noch keiner entscheidungsreif ist.

Wie die Süddeutsche Zeitung am 30. September 2024 berichtete, wurde die erste Anbauvereinigung bereits vor vier Wochen in Bielefeld genehmigt. Der Verein „Joints Venture“ erhielt die Erlaubnis von der Bezirksregierung Detmold und begann umgehend mit dem Anbau. Die Westfälische Nachrichten berichteten ebenfalls am 2. November 2024 über die Entwicklungen.

Die Genehmigung für einen Cannabis-Club ist an strenge Auflagen geknüpft. So müssen Mitglieder mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens sechs Monaten in Deutschland leben. Im Umkreis von 200 Metern um die Anbauvereinigung dürfen sich keine Schulen, Kindergärten oder Spielplätze befinden. Darüber hinaus müssen Pflanzen und Samen sicher verwahrt werden. Diese Informationen finden sich auch auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das Gesundheitsministerium hatte zuvor angekündigt, bis zu 3.000 Anbauvereinigungen zuzulassen. Um den erhöhten Verwaltungsaufwand zu bewältigen, dürfen die Bezirksregierungen 20 neue Stellen schaffen. Zusätzlich sind drei weitere Stellen beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) vorgesehen.

Quellen:

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