28.12.2024
Verbraucheränderungen 2025 Überblick

Änderungen für Verbraucher im Jahr 2025

Das Jahr 2025 bringt eine Reihe von Neuerungen für Verbraucher mit sich, die verschiedene Bereiche des Lebens betreffen. Wie der NDR berichtet, umfassen diese Änderungen unter anderem Anpassungen beim Mindestlohn, der Pflegeversicherung, der Einführung der elektronischen Patientenakte und der Entwicklung des CO2-Preises. Aufgrund des Scheiterns der Ampel-Koalition und der daraus resultierenden fehlenden Mehrheiten im Bundestag sind einige Gesetzesvorhaben jedoch bis nach der Bundestagswahl im Februar 2025 verschoben. Bis dahin greift die im Grundgesetz verankerte „vorläufige Haushaltsführung“, die unter anderem staatliche Zahlungen wie das Bürgergeld sicherstellt.

Finanzielle Anpassungen: Mindestlohn, Minijob-Grenze, Grundfreibetrag und Wohngeld

Ab Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro auf 12,82 Euro brutto pro Stunde. Auch die Verdienstgrenze für Minijobs wird von 538 Euro auf 556 Euro monatlich angehoben. Der steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dem kein Einkommen versteuert werden muss, erhöht sich auf 12.084 Euro. Das Wohngeld wird um durchschnittlich 15 Prozent erhöht, was etwa 30 Euro mehr pro Monat bedeutet und rund 1,9 Millionen Haushalte betrifft. Der NDR berichtet, dass diese Haushalte im Durchschnitt 400 Euro Wohngeld monatlich erhalten.

Familienleistungen: Kindergeld, Elterngeld und Mindestunterhalt

Familien profitieren von einem höheren Kindergeld: 255 Euro pro Monat und Kind sind geplant, eine Erhöhung um fünf Euro. Auch der Kinderfreibetrag wird von 9.540 Euro auf 9.600 Euro pro Kind angehoben. Der Kinder-Sofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen steigt um fünf Euro auf 25 Euro pro Kind und Monat. Im Gegenzug sinkt die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld ab April 2025 auf 175.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen. Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wird nur geringfügig angepasst.

Gesundheitswesen: Pflegeversicherung und elektronische Patientenakte

Die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen um 0,2 Prozentpunkte. Im Gegenzug erhöhen sich auch die Leistungsbeträge, beispielsweise das Pflegegeld, um 4,5 Prozent. Ab Juli 2025 wird ein gemeinsamer Jahresbetrag für Ersatz- und Kurzzeitpflege eingeführt. Die elektronische Patientenakte (ePA) wird Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingeführt, um die Vernetzung im Gesundheitswesen zu verbessern und die Datenverwaltung zu optimieren. Wie der NDR berichtet, ist ein Testlauf der ePA in zwei Modellregionen geplant, bevor sie ab März 2025 bundesweit verfügbar sein wird.

Umwelt und Verbrauch: CO2-Preis, Altkleider und Amalgam-Füllungen

Der CO2-Preis steigt zu Beginn des Jahres 2025 auf 55 Euro pro Tonne, was sich auf die Preise für Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl auswirken wird. Altkleider dürfen ab 2025 nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden, sondern müssen in Altkleidercontainern gesammelt werden. Amalgam-Füllungen sind ab 2025 verboten und werden nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Post und Paketversand: Änderungen bei der Deutschen Post

Ab Januar 2025 gibt es auch Neuerungen im Post- und Paketversand der Deutschen Post. Die Zustellung von Briefen kann sich verzögern.

Quellen: - ZEIT ONLINE: Mindestlohn, Bundestag, Nachname – was sich 2025 ändert - NDR: Was ändert sich 2025? Neue Gesetze und Verordnungen
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