16.12.2024
Wahlkreise in Niedersachsen: Neuordnung bis 2027 beschlossen

Neuordnung der Wahlkreise in Niedersachsen bis 2027 angeordnet

Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat die Einteilung der Wahlkreise für die Landtagswahl 2022 als verfassungswidrig eingestuft. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-12/niedersachsen-landtag-landtagswahl-2027-wahlkreise-staatsgerichtshof-bueckeburg) berichtet, verpflichtet das Urteil den Landtag, die Wahlkreise bis zur nächsten Landtagswahl 2027 neu zuzuschneiden. Die unterschiedlichen Größen der Wahlkreise führen laut Gericht zu einer Ungleichgewichtung der Wählerstimmen.

Ausgangspunkt des Verfahrens war die Wahlprüfungsbeschwerde eines Bürgers aus dem Nordwesten Niedersachsens. Gemäß NDR (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Staatsgerichtshof-Landtag-muss-Wahlkreise-bis-2027-neu-einteilen,landtagswahl5136.html) argumentierte der Beschwerdeführer, die derzeitige Einteilung der Wahlkreise spiegele die aktuellen Bevölkerungszahlen nicht wider und verletze somit den Grundsatz der Wahlgleichheit. Der Staatsgerichtshof bestätigte diese Argumentation.

Das Gericht kritisierte insbesondere die starken Unterschiede in der Anzahl der Wahlberechtigten zwischen den einzelnen Wahlkreisen. Beispielsweise lag die Zahl der Wahlberechtigten im Wahlkreis Lüneburg-Land 25 Prozent unter dem Durchschnitt, während sie im Wahlkreis Aurich 26 Prozent darüber lag. Wie beck-aktuell (https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/stgh-niedersachsen-stgh523-wahlkreise-neuordnung-gleichheit-wahl) meldet, wiesen insgesamt 30 Wahlkreise Abweichungen von mehr als 15 Prozent vom Durchschnitt auf.

Trotz des festgestellten Verfassungsverstoßes erklärte der Staatsgerichtshof die Landtagswahl 2022 nicht für ungültig. Wie dpa (https://www.abendblatt.de/niedersachsen/article407911657/wahlkreise-in-niedersachsen-muessen-neu-geordnet-werden.html) berichtet, sahen die Richter ausreichend Zeit bis zur nächsten regulären Landtagswahl im Jahr 2027, um die Wahlkreise neu zu ordnen.

SPD und CDU reagierten unterschiedlich auf die Gerichtsentscheidung. Die SPD sah erheblichen Handlungsbedarf, während die CDU die Wahlkreisreform nutzen möchte, um in Regionen mit Bevölkerungsrückgang Wahlkreise zu streichen und in wachsende Regionen zu verlagern. Das Mindener Tageblatt (https://www.mt.de/regionales/niedersachsen/Niedersachsen-muss-Wahlkreise-bis-2027-neu-einteilen-24004230.html) zitiert CDU-Chef Sebastian Lechner, der bereits bei der letzten Wahlkreisreform weitergehende Änderungen angestrebt habe.

In seiner Begründung betonte der Staatsgerichtshof die Notwendigkeit möglichst gleich großer Wahlkreise zur Gewährleistung der Wahlgleichheit. Abweichungen bis zu 15 Prozent seien akzeptabel, darüber hinausgehende Abweichungen nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Abweichungen von über 25 Prozent seien verfassungswidrig. Der Staatsgerichtshof veröffentlichte seine Pressemitteilung auf seiner Webseite (https://staatsgerichtshof.niedersachsen.de/startseite/presse_und_service/pressemitteilungen/wahlprufungsbeschwerde-zur-landtagswahl-2022-staatsgerichtshof-stellt-verfassungswidrigkeit-der-wahlkreiseinteilung-fest-238093.html).

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