19.10.2024
Neuausrichtung der Steuerklassen: Weg mit 3 und 5, her mit mehr Gerechtigkeit ab 2030
Ab 2030 sollen Ehepaare nicht mehr die Möglichkeit haben, nach der Steuerklassenkombination 3 und 5 abgerechnet zu werden. Die Bundesregierung hat diese Entscheidung getroffen, um langfristig mehr Steuergerechtigkeit zu schaffen und veraltete Rollenbilder zu durchbrechen. Diese Reform, die Teil des Koalitionsvertrages der Ampelkoalition ist, wird erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Ehepaaren haben. Wann sollen die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft werden? Die Abschaffung der Steuerklassenkombination 3 und 5 soll ab dem 1. Januar 2030 erfolgen. Ab diesem Datum werden alle betroffenen Ehepaare automatisch der Steuerklasse 4 mit Faktor zugewiesen. Diese Änderung wird im "Steuerfortentwicklungsgesetz" festgehalten, das vom Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) vorgelegt wurde. Ziel der Reform ist es, die Steuerklassen gerechter und einfacher zu gestalten. Warum werden die Steuerklassen geändert? Die derzeitige Regelung der Steuerklassen 3 und 5 hat zur Folge, dass ein Ehepartner, der in Steuerklasse 5 eingeordnet ist, hohe steuerliche Abzüge hat, während der Partner in Steuerklasse 3 von niedrigen Abzügen profitiert. Diese Regelung kann dazu führen, dass der weniger verdienende Partner, häufig die Frau, einen geringeren Nettoverdienst hat. Dies kann den Anreiz mindern, nach einer Babypause wieder in den Beruf einzusteigen oder die Arbeitszeit zu erhöhen. Zudem widerspricht das Prinzip der Steuerklassen 3 und 5 dem Gleichstellungsgedanken und kann den Fachkräftemangel verschärfen. Welche Auswirkungen hat die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5? Mit der Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 wird die Lohnsteuerbelastung gerechter auf die Ehepartner verteilt. Beide Partner werden in Steuerklasse 4 eingestuft, wobei sie die neue "Steuerklasse 4 mit Faktor" beantragen können. Dadurch wird die Lohnsteuer anhand des tatsächlichen Anteils jedes Partners am Familieneinkommen berechnet. Dies könnte den Anreiz erhöhen, dass der weniger verdienende Partner mehr arbeitet, da netto mehr auf dem Gehaltszettel erscheint. Was ist das Faktorverfahren? Das Faktorverfahren in der Steuerklasse 4 berücksichtigt die tatsächliche Verteilung des Einkommens zwischen den Ehepartnern. Ein Partner kann zum Beispiel angeben, dass er drei Viertel des Haushaltseinkommens verdient. Dadurch muss er zwar mehr Steuern zahlen als in Steuerklasse 3, aber weniger als in Steuerklasse 4 ohne Faktor. Das Faktorverfahren ermöglicht es, den Splittingvorteil bereits während des laufenden Jahres zu nutzen, anstatt erst nach der Steuererklärung. Werden Familien mit der Neuerung schlechter gestellt? Nein. Insgesamt soll sich die Steuerlast für Familien nicht verändern. Die Änderung betrifft lediglich den Zeitpunkt der Steuerzahlung. Während in der bisherigen Steuerklassenkombination 3 und 5 monatlich weniger Lohnsteuer abgeführt wird, könnte es bei der neuen Regelung zu monatlich höheren Abzügen kommen. Diese Differenz wird jedoch spätestens mit der Steuererklärung ausgeglichen, sodass am Jahresende keine Nachteile entstehen. Warum soll die Steuerklassenkombi 3 und 5 abgeschafft werden? Die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 soll zu mehr Steuergerechtigkeit führen. Die derzeitige Regelung begünstigt häufig den Besserverdienenden in einer Ehe, was in vielen Fällen der Mann ist. Der weniger verdienende Partner, oft die Frau, hat durch die hohen Abzüge in Steuerklasse 5 netto weniger Geld zur Verfügung. Dies kann dazu führen, dass Frauen weniger arbeiten oder sich stärker auf Teilzeitstellen beschränken. Mit der neuen Regelung soll dieser Ungleichbehandlung entgegengewirkt und die Arbeitsanreize für den weniger verdienenden Partner erhöht werden. Ein Rechenbeispiel: Matthias und Sarah sind verheiratet und haben ein Kind. Matthias verdient 50.000 Euro im Jahr, Sarah 20.000 Euro. In der bisherigen Steuerklassenkombination 3 und 5 zahlt Matthias weniger Steuern, während Sarah hohe Abzüge hat. Mit der neuen Regelung in Steuerklasse 4 mit Faktor würde sich die Steuerlast gerechter verteilen, sodass beide Partner angemessene Abzüge haben und das Familieneinkommen gerechter aufgeteilt wird. Wird das Ehegattensplitting abgeschafft? Das Ehegattensplitting bleibt weiterhin bestehen. Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen der Ehepartner zusammengezählt und anschließend durch zwei geteilt, wodurch häufig ein Steuervorteil entsteht. Die aktuelle Reform betrifft lediglich die Steuerklassenkombination 3 und 5 und nicht das grundlegende Prinzip des Ehegattensplittings. Fazit: Die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 und die Einführung der Steuerklasse 4 mit Faktor ab 2030 zielt darauf ab, mehr Steuergerechtigkeit zu schaffen und den Anreiz für den weniger verdienenden Partner zu erhöhen, mehr zu arbeiten. Die Reform wird von der Bundesregierung als Schritt zu einer gerechteren und moderneren Steuerpolitik angesehen.
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