Etwa anderthalb Jahre nach dem tödlichen Zugunglück in Hürth bei Köln, bei dem zwei Arbeiter ihr Leben verloren, hat die Staatsanwaltschaft Köln Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Beschuldigten erhoben. Ein Sprecher der Behörde gab dies am Mittwoch bekannt. Wie die Zeit berichtet, wurde das Verfahren gegen einen zweiten Beschuldigten aufgrund mangelnden Tatverdachts eingestellt.
Der Unfall ereignete sich Anfang Mai 2023. Ein Intercity erfasste zwei Arbeiter im Alter von 27 und 31 Jahren, die im Auftrag der Deutschen Bahn an den Gleisen arbeiteten. Fünf weitere Arbeiter konnten sich in letzter Sekunde retten, erlitten aber einen Schock. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge gingen die Arbeiter fälschlicherweise davon aus, dass die Strecke gesperrt war.
Im Zentrum der Ermittlungen stand die Frage, warum die vorgeschriebenen Kommunikationsabläufe zur Streckensperrung nicht eingehalten wurden. Wie die Rheinische Post und andere Medien berichteten, standen ursprünglich zwei Männer unter Verdacht: der zuständige Bauüberwacher einer Ingenieurgesellschaft und der Sicherungsposten einer Sicherheitsfirma. Dem Sicherungsposten wurde vorgeworfen, die Sperrung der Strecke „pflichtwidrig“ behauptet zu haben, obwohl diese tatsächlich nicht gesperrt war. Nach umfangreichen Ermittlungen konnte dieser Vorwurf laut Staatsanwaltschaft jedoch nicht ausreichend belegt werden. Das Verfahren gegen ihn wurde deshalb eingestellt.
Gegen den verbliebenen Beschuldigten, den Bauüberwacher, wurde nun Anklage erhoben. Zuständig für das Verfahren ist das Amtsgericht Brühl. Wie der General-Anzeiger Bonn bereits im Mai 2023 berichtete, hatte die Staatsanwaltschaft Köln kurz nach dem Unfall Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung gegen zwei Beschuldigte aufgenommen.
Quellen:
- Welt
- Express