27.10.2024
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Ein tragischer Vorfall ereignete sich am vergangenen Freitagabend in Leipzig, als ein siebenjähriges Mädchen durch mehrere Stiche schwer verletzt wurde und kurze Zeit später im Krankenhaus verstarb. Wie die Polizei und Staatsanwaltschaft am Samstag mitteilten, deuten die ersten Erkenntnisse darauf hin, dass die 13-jährige Schwester des Opfers die Verletzungen verursachte. Die 13-Jährige wählte nach dem Vorfall selbst den Notruf und informierte die Polizei. „Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft und der Polizei wissen wir jetzt, dass die 13-jährige Schwester die Verletzungen verursacht hat“, erklärte Polizeisprecherin Josephin Sader gegenüber dem MDR.

Die Polizei wurde gegen 19:15 Uhr zu einem Mehrfamilienhaus im Leipziger Stadtteil Kleinzschocher gerufen. Dort fanden sie das schwerverletzte Kind vor und brachten es umgehend in ein Krankenhaus, wo es jedoch seinen Verletzungen erlag. Die mutmaßliche Tatwaffe, eine Stichwaffe, wurde sichergestellt und wies Spuren auf. Details zur Art der Waffe wurden von der Polizei nicht bekannt gegeben. Die 13-jährige Schwester wird derzeit in einer Fachklinik psychologisch betreut.

Zum Zeitpunkt des Vorfalls waren die Eltern nicht zu Hause, wurden aber noch am Abend informiert und von einem Kriseninterventionsteam betreut. Die Ermittlungen zum genauen Hergang des Vorfalls dauern an. Die Polizei hat die betroffene Wohnung versiegelt und Spuren gesichert. Eine Obduktion der Leiche wurde angeordnet, um die genauen Todesumstände zu klären. Wann diese durchgeführt wird und wann mit ersten Ergebnissen zu rechnen ist, konnte die Polizeisprecherin noch nicht sagen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Polizei betonten die besondere Tragik des Falls. „Vor dem Hintergrund der besonderen Tragik des Falles und der besonderen schutzwürdigen Interessen der Beteiligten werden keine weiteren Auskünfte erteilt“, so die Polizei Leipzig.

Der Vorfall wirft erneut die Frage nach der Strafmündigkeit von Kindern und Jugendlichen auf. Nach aktuellem deutschen Strafgesetzbuch gilt, wer bei Begehung einer Tat noch nicht 14 Jahre alt ist, als schuldunfähig. In der Vergangenheit wurde jedoch immer wieder die Forderung laut, das Alter der Strafmündigkeit, insbesondere vor dem Hintergrund extremer Fälle, zu senken.

So sorgte beispielsweise im April der Fall eines 13-Jährigen für Entsetzen, der in Dortmund einen obdachlosen Mann erstochen haben soll. Auch der Fall der getöteten Luise aus NRW, bei dem zwei damals 12 und 13 Jahre alte Mädchen die Tat gestanden, löste eine Debatte über die Strafmündigkeit von Kindern aus.

Auch wenn Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig sind, hat das Jugendamt die Möglichkeit, verschiedene Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass diese Kinder weitere Straftaten begehen.

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