25.10.2024
Verfahren um Schadenersatzforderung gegen Ex-Bürgermeister Held vertagt

Schadenersatzklage gegen Marcus Held vertagt

Das Verwaltungsgericht Mainz hat im Prozess um Schadenersatzforderungen der Stadt Oppenheim gegen den ehemaligen Bürgermeister Marcus Held noch keine Entscheidung getroffen. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, wurde nach einem Verhandlungstermin ein neuer Termin am 13. Dezember angesetzt. Das Gericht legte zudem einen Vergleichsvorschlag vor und forderte die Kommune zur Vorlage weiterer Unterlagen auf. Die Stadt Oppenheim fordert rund 200.000 Euro Schadenersatz von Held, wie unter anderem die dpa am 25. Oktober 2024 berichtete.

Der Vorwurf: Held soll während seiner Amtszeit als Bürgermeister ein städtisches Grundstück zu einem vergleichsweise günstigen Preis zum Kauf angeboten haben. Das Gericht verlangt nun von der Stadt Oppenheim Unterlagen zu vergleichbaren Grundstücken sowie detailliertere Berechnungen zum Wert des fraglichen Grundstücks. Der Vergleichsvorschlag des Gerichts beläuft sich auf 60.000 Euro. Ähnliche Informationen wurden auch von der Allgemeinen Zeitung am 25. Oktober 2024 veröffentlicht.

Hintergrund: Vorwürfe der Bestechlichkeit und Untreue

Marcus Held war bereits Ende 2021 vom Landgericht Mainz wegen Bestechlichkeit und Untreue zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. In diesem Strafprozess ging es um ein komplexes Geflecht von Grundstückskäufen und kommunalen Entscheidungsprozessen. Held hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen, wurde jedoch in vier Fällen der Bestechlichkeit und in zwölf Fällen der Untreue für schuldig befunden. Der SWR berichtete am 25. Oktober 2024 ausführlich über den aktuellen Stand des Verfahrens.

Held war von 2004 bis 2018 ehrenamtlicher Bürgermeister von Oppenheim und von 2013 bis 2021 SPD-Bundestagsabgeordneter. Die Ermittlungen gegen ihn begannen 2017 nach einer Strafanzeige. Unter dem Druck der Vorwürfe und wiederholter Demonstrationen trat Held im Februar 2018 von allen kommunalen Ämtern zurück. Wie die Zeit am 25. Oktober 2024 berichtete, wurde die Entscheidung im aktuellen Verfahren vertagt.

Der Fall des städtischen Grundstücks

Im aktuellen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Mainz geht es um den Verkauf eines städtischen Grundstücks im Jahr 2011. Held soll einem Ehepaar dieses Grundstück zu einem deutlich unter Wert liegenden Preis angeboten haben. Die Beziehung Helds zu dem Ehepaar ist bislang unklar. Durch das Angebot konnte das Ehepaar das Grundstück später für 74.000 Euro erwerben, obwohl der tatsächliche Wert angeblich deutlich höher lag. Die Tagesschau berichtete am 25. Oktober 2024 über die Details des Falls.

Um das günstige Angebot unterbreiten zu können, soll Held einen Stadtratsbeschluss aus dem Jahr 2000 genutzt haben. Dieser Beschluss ermöglichte es Bewohnern städtischer Grundstücke mit Erbbaupacht, diese Grundstücke zu vergünstigten Konditionen zu kaufen. Held soll dem Ehepaar das Erbbaupachtrecht übertragen und gleichzeitig das Kaufangebot unterbreitet haben. Die Stadt Oppenheim wirft ihm daher eine Pflichtverletzung vor.

Das weitere Vorgehen des Gerichts

Das Verwaltungsgericht Mainz hat weitere Akteneinsicht bei der Verbandsgemeinde Rhein-Selz gefordert. Die Richterin äußerte zudem Zweifel an der von der Stadt Oppenheim berechneten Schadenshöhe von 200.000 Euro. Nach eigener Berechnung des Gerichts beläuft sich der Schaden auf rund 80.000 Euro. Diese Diskrepanz muss nun weiter geprüft werden. Wie der Volksfreund am 25. Oktober 2024 berichtete, wurde ein neuer Verhandlungstermin angesetzt.

Die Richterin schlug beiden Parteien einen außergerichtlichen Vergleich vor. Sollte dieser scheitern, wird das Verfahren am 13. Dezember fortgesetzt.

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