15.11.2024
Berufungsverfahren Im Fall Xylazin Tierarzt Vor Landgericht

Neuer Prozess gegen Tierarzt wegen gefährlicher Körperverletzung

Ein Tierarzt aus Schleswig-Holstein, der bereits wegen gefährlicher Körperverletzung an seiner damaligen Freundin verurteilt wurde, muss sich erneut vor Gericht verantworten. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, haben sowohl der Angeklagte als auch die Nebenklägerin Berufung gegen das Urteil des Schöffengerichts in Rendsburg eingelegt. Das Landgericht Kiel wird den Fall nun neu aufrollen.

Der Tierarzt hatte seiner Freundin im November 2021 heimlich das Tierbetäubungsmittel Xylazin verabreicht. Die Frau verlor daraufhin das Bewusstsein während der Autofahrt und verunfallte. Im September dieses Jahres wurde der Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Wie die Zeit berichtet, war das Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung und eines hinterlistigen Überfalls erfolgt.

Im Mittelpunkt des neuen Prozesses steht die Frage nach dem Tatmotiv. Der Anwalt der Nebenklägerin, Kristof Gengel, erhofft sich laut dpa von der Berufungshauptverhandlung Aufklärung darüber, warum der Tierarzt die Tat begangen hat. Dies sei nicht nur im Interesse seiner Mandantin, sondern auch anderer potenziell Geschädigter. Zusätzlich soll im neuen Prozess auch über ein mögliches Berufsverbot für den Tierarzt verhandelt werden, welches das Amtsgericht in Rendsburg nicht verhängt hatte.

Unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens prüft das zuständige Landwirtschaftsministerium bereits das Ruhen der tierärztlichen Approbation des Angeklagten. Eine Entscheidung darüber wird laut Ministeriumssprecherin Jana Ohlhoff Anfang Dezember erwartet. Ein endgültiger Entzug der Zulassung als Tierarzt kann jedoch erst nach einem rechtskräftigen Urteil erfolgen. Laut Gesetz muss die Approbation entzogen werden, wenn ein Tierarzt sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das ihn für die Ausübung des Berufs unwürdig oder unzuverlässig macht. Dies ist insbesondere bei strafrechtlichen Verfehlungen der Fall.

Wie dpa berichtet, hatte der Tierarzt im ersten Prozess ein Geständnis abgelegt, nachdem ihm eine Bewährungsstrafe zwischen 20 Monaten und zwei Jahren in Aussicht gestellt worden war. Zu seinen Motiven schwieg er jedoch. Die Nebenklägerin hatte nach der unwissentlichen Einnahme des Tiermedikaments das Haus des Tierarztes verlassen und war auf dem Weg ins Krankenhaus verunglückt. Eine spätere Blut- und Urinprobe bestätigte die Einnahme von Xylazin.

Quellen:

- Zeit Online

- Stern.de

- Ostseewelle.de

- dpa

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