September 19, 2024
Betrugsprozess in Berlin: 66-Jähriger wegen Geldentziehung verurteilt

Prozess in Berlin: Frauen um Geld geprellt - Haftstrafe gegen 66-Jährigen

Ein vorbestrafter Mann wurde vom Berliner Landgericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt, nachdem er mehrere Frauen um Geld und Wertgegenstände betrogen hatte. Die Taten, die zwischen 2019 und Mitte 2021 stattfanden, wurden durch die Anzeigen mehrerer Opfer angestoßen, die sich an die Polizei gewandt hatten. Das Gericht stellte fest, dass der 66-Jährige in drei Fällen des Betrugs sowie des Diebstahls schuldig war und ordnete die Einziehung von rund 52.000 Euro an, was dem Wert der Beute entspricht.

Der Angeklagte hatte sich über eine Dating-Plattform mit den Frauen in Verbindung gesetzt und war in deren Wohnungen in Berlin und Leipzig aktiv geworden. Er gab vor, finanzielle Unterstützung für angebliche Erbschaftsangelegenheiten zu benötigen und erschlich sich so Darlehen. In einem Fall soll er eine größere Geldsumme gestohlen haben, während er in einem anderen Fall eine Rückzahlung versprach, die nie erfolgte.

Während des Prozesses gab der Mann zu, einige der betroffenen Frauen belogen zu haben und ihnen nichts von seiner kriminellen Vergangenheit erzählt zu haben. Dennoch wies er die schwerwiegenden Vorwürfe in Teilen zurück. Er bestritt, 20.000 Euro aus einem Tresor entnommen oder Schmuck gestohlen zu haben.

Details zu den Taten

Eine der Zeuginnen, eine 73-jährige Frau, berichtete vor Gericht, dass sie den Angeklagten über ein Internet-Portal kennengelernt hatte. Er habe etwa ein halbes Jahr bei ihr gewohnt und um finanzielle Unterstützung gebeten, um eine angebliche Erbschaftsangelegenheit zu klären. Ihre Freundin habe ihm daraufhin 15.000 Euro geliehen, in der Annahme, dass er das Geld in kurzer Zeit zurückzahlen würde. Diese Rückzahlung blieb jedoch aus, was zu ihrem Verdacht führte, dass sie betrogen worden war.

Der Angeklagte ist bereits wegen Vermögens- und Eigentumsdelikten vorbestraft. Er hatte während seiner Haftzeit Kontakt zu einer der Frauen aufgenommen und sich als Unternehmensberater ausgegeben. Im März 2024 wurde er erneut festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Verteidigung und Urteil

Im Verlauf des Prozesses gab der Angeklagte zu, in einem Fall 2.000 Euro und in einem anderen 11.000 Euro geliehen zu haben, betonte jedoch, dass er nichts gestohlen habe. Er erklärte, dass er in einer Art „Pendeln“ zwischen mehreren Beziehungen lebte und in einem Fall sogar ein Handy einer Frau aus Berlin an eine andere Partnerin in Leipzig verschenkt habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert, während die Verteidigung in einigen Fällen einen Freispruch beantragte. Für andere Vorwürfe wurde kein konkreter Antrag auf Freispruch gestellt. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig.

Die Vorfälle werfen ein Licht auf die Gefahren, die mit Online-Dating-Plattformen verbunden sind, insbesondere für Personen, die sich in emotionalen oder finanziellen Schwierigkeiten befinden. Die Taten des Angeklagten sind ein Beispiel dafür, wie Betrüger das Vertrauen von Menschen ausnutzen können, um sich unrechtmäßig zu bereichern.

Die gesellschaftlichen und rechtlichen Implikationen solcher Betrugsfälle sind weitreichend und erfordern sowohl rechtliche Konsequenzen für die Täter als auch präventive Maßnahmen, um potenzielle Opfer zu schützen.

Die Berichterstattung über diesen Fall zeigt, wie wichtig es ist, wachsam zu sein und sich über die Risiken im Klaren zu sein, die mit der Offenlegung persönlicher Informationen und der finanziellen Unterstützung von Personen verbunden sind, die man erst kürzlich kennengelernt hat.

Quellen: Zeit Online, Tagesspiegel, B.Z., n-tv.

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