Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Wiesbaden gegen Hanno Berger, eine Schlüsselfigur im Cum-Ex-Skandal, bestätigt. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am 25. November 2024 berichtete, wurde Bergers Revision gegen das Wiesbadener Urteil verworfen. Damit ist auch die zweite Verurteilung Bergers wegen schwerer Steuerhinterziehung rechtskräftig. Das Landgericht Wiesbaden hatte Berger im Mai 2023 zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt und die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 1,1 Millionen Euro angeordnet. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) am 25. November 2024 berichtete, hatte das Landgericht Wiesbaden Berger die Planung und Durchführung eines Cum-Ex-Modells zugunsten eines verstorbenen Investors zur Last gelegt. Durch die Bestätigung des BGH kann nun eine Gesamtstrafe aus dem Wiesbadener Urteil und dem bereits rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Bonn gebildet werden.
Berger war bereits im Dezember 2022 vom Landgericht Bonn zu acht Jahren Haft verurteilt worden, wie die ZEIT am 25. November 2024 berichtete. In Bonn wurde Berger die Beteiligung an Cum-Ex-Geschäften der Hamburger Privatbank M.M. Warburg vorgeworfen, die einen Steuerschaden von rund 275 Millionen Euro verursacht haben sollen. Zusätzlich zur Haftstrafe wurde Berger zur Rückzahlung von rund 13,7 Millionen Euro verurteilt. Wie Deutschlandfunk am 25. November 2024 meldete, muss das Landgericht Wiesbaden nun die Gesamtstrafe aus beiden Urteilen bilden. Berger droht eine maximale Haftstrafe von 15 Jahren, die tatsächliche Strafe dürfte jedoch deutlich geringer ausfallen, so die ZEIT.
Berger gilt als Schlüsselfigur im Cum-Ex-Skandal, bei dem dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden ist. Wie Haufe.de am 31. Mai 2023 berichtete, preiste Berger die Cum-Ex-Deals als rechtlich sichere Steueroptimierung an und beriet Banken, Fonds und Investoren bei deren Konstruktion. Dafür kassierte er Millionen. Berger floh vor der Justiz in die Schweiz, wurde aber im Februar 2022 nach Deutschland ausgeliefert. Er bestritt die Vorwürfe stets und sah sich als Opfer eines Justizskandals, wie diverse Medien berichteten. Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch rund um den Dividendenstichtag verschoben, um sich mehrfach Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen, obwohl diese gar nicht gezahlt wurde. Der BGH stufte diese Praxis 2021 als Steuerhinterziehung ein. Das Steuerschlupfloch wurde 2012 geschlossen.
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