19.11.2024
BGH-Urteil: Rückforderung Von Bankgebühren Ohne Verjährungsfrist

Bundesgerichtshof prüft: Unzulässige Bankgebühren - Was bekommen Kunden zurück?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19. November 2024 ein wichtiges Urteil im Streit um unzulässige Bankgebühren gefällt und die Rechte von Bankkunden gestärkt. Wie die Zeit berichtet, dürfen Banken und Sparkassen unzulässig erhobene Kontoführungsgebühren nicht behalten, auch wenn Kunden diese über Jahre hinweg gezahlt haben (https://www.zeit.de/news/2024-11/19/unzulaessige-bankgebuehren-was-bekommen-kunden-zurueck). Der BGH lehnte die Anwendung der sogenannten Dreijahreslösung ab, die bei Energielieferverträgen Anwendung findet. Im konkreten Fall ging es um einen Sparkassenkunden, der seit Anfang 2018 ohne seine aktive Zustimmung Gebühren für sein Girokonto zahlen musste. Der MDR berichtet, dass der Kunde im Juli 2021 Widerspruch einlegte und die Rückzahlung der von 2018 bis 2021 gezahlten Gebühren verlangte (https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/konto-gebuehren-anspruch-rueckzahlung-bgh-100.html). Die Sparkasse berief sich auf eine sogenannte Zustimmungsfiktionsklausel, die besagt, dass Änderungen der Vertragsbedingungen als akzeptiert gelten, wenn der Kunde nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht. Der BGH hatte solche Klauseln bereits 2021 für unwirksam erklärt. Das Landgericht Ingolstadt hatte die Klage des Kunden zunächst abgewiesen und argumentiert, dass aufgrund der Dreijahreslösung kein Anspruch auf Rückzahlung bestehe, da der Widerspruch erst nach mehr als drei Jahren erfolgte. Der BGH hob dieses Urteil jedoch auf und gab dem Kläger Recht. Wie der Stern berichtet, sprachen die Richter dem Kläger die volle Rückzahlung von 192 Euro zu und verpflichteten die Sparkasse, auch zukünftige Schäden zu ersetzen, die durch die Einziehung nicht vereinbarter Bankentgelte entstehen (https://www.stern.de/wirtschaft/news/bundesgerichtshof-urteil--unzulaessige-bankgebuehren---was-bekommen-kunden-zurueck--35239156.html). Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt, dass die Verwaltung und der Betrieb eines Girokontos Kosten verursachen und es daher grundsätzlich legitim sei, wenn Banken und Sparkassen dafür ein Entgelt verlangen. Allerdings müssen Preiserhöhungen aktiv vom Kunden zugestimmt werden. Kunden können einer Preiserhöhung zustimmen, kündigen oder die Zustimmung verweigern. Im letzten Fall droht jedoch eine Kündigung durch die Bank. Mainwelle betont, dass Banken nicht mehr einfach davon ausgehen dürfen, dass Kunden einer Preiserhöhung zustimmen, wenn diese nicht auf die Mitteilung reagieren (https://www.mainwelle.de/bundesgerichtshof-staerkt-kunden-in-streit-um-kontogebuehren-1126081/). Trotz des verbraucherfreundlichen Urteils des BGH aus dem Jahr 2021 haben laut einer Umfrage des Vergleichsportals Verivox nur wenige Verbraucher Erstattungsansprüche geltend gemacht. BörsenNEWS.de berichtet, dass nur 11 Prozent der Kunden Geld von ihrer Bank zurückforderten, obwohl bei mindestens 40 Prozent das Konto in den drei Jahren vor dem Urteil teurer geworden war (https://www.boersennews.de/nachrichten/artikel/dpa/unzulaessige-bankgebuehren-was-bekommen-kunden-zurueck/4618893/). Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, ihre Kontoauszüge und die AGB ihrer Bank zu prüfen und gegebenenfalls ihre Ansprüche geltend zu machen. Wie die Verbraucherzentrale berichtet, ist die Rechtsprechung zur Verjährung von Rückforderungen noch nicht einheitlich (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/unzulaessige-vertragsaenderungen-so-koennen-sie-bankgebuehren-zurueckfordern-60926). Der Trierische Volksfreund berichtet ebenfalls über das Urteil und betont die Bedeutung des BGH-Urteils für die Rechte der Bankkunden (https://www.volksfreund.de/nachrichten/wirtschaft/bankgebuehren-zurueck-kunde-gewinnt-am-bgh-gegen-sparkasse_aid-121273563).
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