Am Landgericht Neubrandenburg beginnt am 18. November der Prozess gegen einen 37-jährigen Mann aus Neustrelitz. Ihm wird Totschlag vorgeworfen, nachdem er während eines genehmigten Ausgangs aus der geschlossenen Abteilung des Klinikums Neubrandenburg eine Frau getötet haben soll. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-11/11/psychisch-kranker-mann-soll-bei-ausgang-frau-getoetet-haben) berichtet, wird der Arzt, der den Ausgang genehmigt hatte, separat strafrechtlich verfolgt.
Der Vorfall ereignete sich am 29. Mai. Der Beschuldigte soll die Wohnung der Frau aufgesucht und dort nach einem Streit die Frau in einem psychotischen Zustand getötet haben. Laut Staatsanwaltschaft soll er mit massiver Brutalität vorgegangen sein, indem er mehrfach auf den Kopf des Opfers eingetreten und mit einem Messer zahlreiche Stiche im Brust- und Bauchbereich ausgeführt haben soll. Wie stern.de (https://www.stern.de/gesellschaft/regional/mecklenburg-vorpommern/totschlagprozess--psychisch-kranker-mann-soll-bei-ausgang-frau-getoetet-haben-35218996.html) berichtet, war der mutmaßliche Täter offenbar ohne begleitendes Klinikpersonal unterwegs.
Am Tag nach der Tat ordnete das Amtsgericht Waren (Müritz) die Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Einrichtung an. Seither befindet er sich im Klinikum für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie Ueckermünde. Der Prozess vor dem Landgericht Neubrandenburg wirft Fragen nach der Verantwortung der Klinik und den Umständen des Ausgangs auf. Die Süddeutsche Zeitung (https://www.sueddeutsche.de/panorama/totschlagprozess-psychisch-kranker-mann-soll-bei-ausgang-frau-getoetet-haben-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-241111-930-2858170) übernahm die Meldung der dpa und berichtete ebenfalls über den anstehenden Prozess.
Die Ostseewelle (https://www.ostseewelle.de/nachrichten/nachrichtentickermv/Psychisch-kranker-Mann-soll-bei-Ausgang-Frau-get%C3%B6tet-haben-id1221719.html) veröffentlichte ebenfalls einen Artikel zu dem Vorfall und dem bevorstehenden Prozess.
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur Beurteilung der Gefährlichkeit psychisch kranker Straftäter und den Voraussetzungen für Ausgänge aus forensisch-psychiatrischen Kliniken auf. Ähnliche Fälle, wie der in Basel (https://www.srf.ch/news/schweiz/toetungsdelikt-in-basel-nach-toetung-waehrend-freigang-was-lief-falsch), bei dem ein psychisch kranker Mann während eines Freigangs eine Frau tötete, haben die Diskussion über die Balance zwischen Therapie und Schutz der Öffentlichkeit verschärft. Auch der Blick (https://www.blick.ch/schweiz/basel/nach-toetungsdelikt-im-nasenweg-heute-muessen-die-basler-behoerden-antworten-liefern-warum-war-moerder-raphael-m-allein-unterwegs-id20030061.html) berichtete ausführlich über diesen Fall und die Reaktionen der Behörden.
Die bz Basel (https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/ticker-zum-nachlesen-viele-fragen-zum-mord-in-basel-bleiben-ungeklaert-regierung-und-psychiatrie-kuendigen-weitere-untersuchungen-an-ld.2654795) dokumentierte die Stellungnahme der Basler Regierung und der UPK zu dem Vorfall.
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