In Biberach an der Riß hat der erste Prozess im Zusammenhang mit den gewaltsamen Protesten beim Politischen Aschermittwoch der Grünen begonnen. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-11/14/ausschreitungen-in-biberach-erster-prozess-startet) berichtet, steht ein 40-jähriger Mann wegen Landfriedensbruchs, Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor Gericht. Der Angeklagte hatte gegen einen Strafbefehl über 3200 Euro Widerspruch eingelegt.
Die Proteste am Aschermittwoch, dem 14. Februar 2024, waren eskaliert und hatten zur Absage einer geplanten Veranstaltung der Grünen geführt. Ministerpräsident Winfried Kretschmann und der Grünen-Bundespolitiker Cem Özdemir sollten eigentlich an der Veranstaltung teilnehmen. Wie diverse Medien berichteten, setzten Polizeibeamte Pfefferspray ein, nachdem mehrere Polizisten verletzt worden waren. Zuvor hatten Demonstranten unter anderem Straßenblockaden errichtet und einen Misthaufen vor der Stadthalle abgelegt. Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft an einer dieser Blockaden beteiligt gewesen sein.
Die Staatsanwaltschaft hat in dem Komplex bisher 14 Anklagen erhoben und gegen mehr als 60 Personen ermittelt. Wie die Süddeutsche Zeitung (https://www.sueddeutsche.de/panorama/politischer-aschermittwoch-ausschreitungen-in-biberach-erster-prozess-startet-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-241114-930-288255NEWS) berichtet, wurden über 40 Strafbefehle über Geldstrafen zwischen 30 und 120 Tagessätzen beantragt. Ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Rund 20 dieser Verfahren sind aufgrund von Einsprüchen noch offen. Bis Ende November sollen zwei weitere Verfahren starten. Die Tatvorwürfe reichen von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte über Landfriedensbruch bis hin zu Nötigung. In einem Fall wird auch das Zeigen des sogenannten Hitlergrußes verfolgt.
Ein Strafbefehl ist eine Art Urteil ohne mündliche Gerichtsverhandlung. Die Staatsanwaltschaft beantragt einen Strafbefehl, wenn sie nach den Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für nötig hält. Legt der Beschuldigte Widerspruch gegen den Strafbefehl ein, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, wie im aktuellen Fall in Biberach. Dies wurde unter anderem von der Stuttgarter Zeitung (https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.politischer-aschermittwoch-nach-ausschreitungen-in-biberach-erste-prozesse-geplatzt.171fb50c-d215-4a03-9282-e13212d260c7.html) erläutert.
- Zeit Online: https://www.zeit.de/news/2024-11/14/ausschreitungen-in-biberach-erster-prozess-startet
- Süddeutsche Zeitung: https://www.sueddeutsche.de/panorama/politischer-aschermittwoch-ausschreitungen-in-biberach-erster-prozess-startet-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-241114-930-288255NEWS
- Stuttgarter Zeitung: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.politischer-aschermittwoch-nach-ausschreitungen-in-biberach-erste-prozesse-geplatzt.171fb50c-d215-4a03-9282-e13212d260c7.html
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