Das norwegische Gericht hat den Antrag des Rechtsterroristen Anders Behring Breivik auf vorzeitige Haftentlassung zurückgewiesen. Nach Berichterstattung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und der Nachrichtenagentur NTB sieht das Gericht Breivik weiterhin als Gefahr für die Gesellschaft und hält einen weiteren Gefängnisaufenthalt für notwendig. Die Begründung liegt in der weiterhin bestehenden Gefahr, dass Breivik erneut schwere Straftaten begehen könnte. Obwohl Breivik an Rehabilitationsprogrammen teilgenommen hat, wurden diese vom Gericht als wirkungslos bewertet. Breiviks Anwalt plant, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Breivik, der sich mittlerweile Fjotolf Hansen nennt, verübte am 22. Juli 2011 die Terroranschläge in Oslo und auf der Insel Utøya, bei denen 77 Menschen getötet wurden. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-12/04/breiviks-antrag-auf-vorzeitige-haftentlassung-abgewiesen) berichtet, wurde er 2012 zur Höchststrafe von 21 Jahren Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestverbüßungsdauer von zehn Jahren verurteilt. Seit dem Ablauf dieser Frist kann er regelmäßig eine vorzeitige Entlassung beantragen. Ein erster Versuch im Jahr 2022 scheiterte bereits.
Im aktuellen Verfahren wurde erstmals seit 2012 eine erneute psychiatrische Begutachtung Breiviks vorgenommen. Medienberichten zufolge kamen die Gutachter zu dem Schluss, dass der 45-Jährige weder an einer Psychose noch an einer anderen psychischen Erkrankung leidet. Diese Einschätzung spielte laut NTB eine Rolle bei der Gerichtsentscheidung.
Die Anschläge von Breivik gelten als die schwersten Gewalttaten in Norwegens Nachkriegsgeschichte. Die Entscheidung des Gerichts, ihn weiterhin in Haft zu behalten, wird von vielen als notwendige Maßnahme zum Schutz der Öffentlichkeit gesehen. Die anhaltende Debatte um eine mögliche Freilassung Breiviks verdeutlicht die tiefgreifende gesellschaftliche Betroffenheit, die die Anschläge auch Jahre später noch verursachen.
Quellen: