In Goldberg im Landkreis Ludwigslust-Parchim wurde am Donnerstagabend eine Bushaltestelle durch Pyrotechnik zerstört. Wie die Polizei mitteilte, verteilten sich Glassplitter und geschmolzene Bauteile im Umkreis von über zehn Metern. Die Detonation, die gegen Abend erfolgte, war so laut, dass Anwohner die Polizei alarmierten. Die Zeit berichtete ebenfalls über den Vorfall ("Kriminalität: Unbekannte sprengen Bushaltestelle mit Pyrotechnik", 8. November 2024).
Trotz sofortiger Fahndung konnten die Täter unerkannt entkommen. Die Polizei bittet nun um Hinweise aus der Bevölkerung. Der Sachschaden wird auf mehrere tausend Euro geschätzt. Die Wucht der Explosion lässt vermuten, dass es sich um starke, möglicherweise nicht in Deutschland zugelassene Pyrotechnik gehandelt haben könnte. Ähnliche Vorfälle, wie die Sprengung eines Fahrkartenautomaten in Chemnitz mittels Pyrotechnik am 5. November 2024 (Polizei Sachsen, Medieninformation 470/2024), werfen die Frage nach einer möglichen Verbindung auf, auch wenn die Tatorte weit voneinander entfernt liegen.
Die Zerstörung von öffentlichem Eigentum durch Pyrotechnik ist kein Einzelfall. Immer wieder kommt es zu Vorfällen, bei denen Bushaltestellen, Fahrkartenautomaten oder andere Einrichtungen beschädigt oder zerstört werden. Die Motive für solche Taten sind vielfältig und reichen von Vandalismus bis hin zu kriminellen Handlungen, wie dem versuchten Diebstahl aus Fahrkartenautomaten. Die Polizei steht vor der Herausforderung, die Täter zu ermitteln und weitere Vorfälle zu verhindern.
Die betroffene Bushaltestelle in Goldberg muss nun repariert werden, was zusätzliche Kosten für die Gemeinde bedeutet. Der Vorfall sorgt für Verunsicherung bei den Anwohnern und beeinträchtigt den öffentlichen Nahverkehr. Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, wachsam zu sein und verdächtige Beobachtungen zu melden.
Die Ermittlungen der Polizei dauern an. Es wird geprüft, ob es Zusammenhänge zu anderen ähnlichen Vorfällen gibt. Die Polizei hofft, durch Zeugenaussagen die Täter identifizieren und zur Rechenschaft ziehen zu können.