Knapp acht Monate nach Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes wird die Forderung nach dessen Aufhebung lauter. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) kritisiert die Legalisierung scharf und sieht darin einen „Irrweg“ mit schwerwiegenden Folgen für die Bekämpfung des Schwarzmarkts und der Organisierten Kriminalität. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, bezeichnet Badenberg das Gesetz als „schwerwiegenden Fehler“, der Deutschland langfristig schade. „Es muss aufgehoben werden“, fordert die Senatorin. Ähnliche Kritik äußerte Badenberg bereits im März gegenüber der Morgenpost, als sie den enormen Aufwand für die Justiz durch das Gesetz anprangerte.
Die Kritik der Justizsenatorin konzentriert sich unter anderem auf die Auswirkungen des Gesetzes auf die Strafverfolgung. So seien wichtige Ermittlungsinstrumente wie Telefonüberwachung und Onlinedurchsuchung nach der Gesetzesänderung nicht mehr im gewohnten Umfang einsetzbar. Dies führe zu Schwierigkeiten bei der Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis, insbesondere beim gewerbsmäßigen Handel. Als Beispiel nennt die dpa einen Fall in Baden-Württemberg, bei dem ein Angeklagter wegen Marihuana-Schmuggels im großen Stil freigesprochen wurde, da Beweismittel aus der Auswertung von Encrochat-Daten aufgrund der Gesetzesänderung nicht verwertet werden konnten. Ähnliche Urteile seien auch in Berlin, Freiburg und Stuttgart ergangen, wie aus einem Beschlussvorschlag für die Justizministerkonferenz der Länder hervorgeht, den Berlin gemeinsam mit Baden-Württemberg eingebracht hat. Auch die ZEIT berichtete am 26. November 2024 über die Kritik Badenbergs und die Forderung nach Aufhebung des Gesetzes.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Amnestieregelung für Altfälle im Cannabis-Gesetz. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat laut dpa bis Ende Oktober rund 5.730 Verfahren überprüft. In knapp 160 Fällen wurden Strafen aufgehoben, in einem Fall musste eine Person aus der Haft entlassen werden. Die Staatsanwaltschaft rechnet mit weiteren Problemen, darunter mögliche Entschädigungsforderungen für erlittene Untersuchungshaft. Bereits im März berichtete die Morgenpost über die Befürchtungen der Berliner Staatsanwaltschaft, die von einem enormen Aufwand durch die Überprüfung von rund 3.500 Verfahren sprach.
Die Justizministerkonferenz der Länder soll am 28. November die Erfahrungen mit dem seit dem 1. April geltenden Gesetz diskutieren. Im Bundestag wurde die Legalisierung von Cannabis im Februar 2024 beschlossen, trotz Kritik von Fachverbänden und der Opposition. Wie der Tagesspiegel berichtet, sieht die Berliner Justizsenatorin deutliche Rückschritte für die Bekämpfung des Schwarzmarkts und der Organisierten Kriminalität. Auch die Tagesschau berichtete im März 2024 über die Kritik an ungeklärten Zuständigkeiten und den befürchteten Mehraufwand für die Justiz durch das Cannabis-Gesetz.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigt das Gesetz und sieht darin einen wichtigen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik. Er argumentiert, dass der Cannabiskonsum in den letzten Jahren stark gestiegen sei und die Legalisierung helfe, den bestehenden Konsum sicherer zu machen. Laut Lauterbach gebe es keine Belege dafür, dass die Legalisierung den Konsum steigere. Diese Position wurde auch im Bundestag vertreten, wie aus dem Textarchiv des Bundestages hervorgeht.
Die Debatte um die Cannabis-Legalisierung wird somit weiter kontrovers geführt. Während die Befürworter die Regulierung des Marktes und den Schutz der Konsumenten betonen, sehen die Kritiker die Gefahr einer Stärkung des Schwarzmarktes und eine Überforderung der Justiz.
Quellen: