Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Nutzern bei Datenlecks Schadenersatz zusteht. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, können Betroffene des großen Facebook-Datenlecks von 2021, bei dem Daten von weltweit rund 530 Millionen Nutzern abgegriffen wurden, mit einer Entschädigung von mindestens 100 Euro rechnen. Zwischen Mai 2018 und September 2019 sammelten Hacker die Daten und veröffentlichten sie 2021 im Darknet.
Das Urteil des BGH hat weitreichende Folgen, nicht nur für Facebook, sondern auch für andere Unternehmen. Wie test.de erläutert, steht der Schadenersatzanspruch Nutzern zu, die die Kontrolle über ihre Daten verloren haben, unabhängig davon, ob ihnen ein konkreter Schaden entstanden ist. Dies gilt auch für Datenpannen bei anderen Unternehmen wie Deezer, Uber oder Scalable Capital.
Die Stiftung Warentest bietet Betroffenen des Facebook-Datenlecks einen Musterbrief an, mit dem sie ihre Ansprüche bei Meta, dem Mutterkonzern von Facebook, geltend machen können. Wie t-online und CHIP berichten, sollte der Brief per Einschreiben mit Rückschein an den Firmensitz in Irland geschickt werden. Die Kosten hierfür betragen laut Stiftung Warentest maximal 7,60 Euro.
Um herauszufinden, ob man vom Datenleck betroffen ist, kann man die Webseite haveibeenpwned.com nutzen. Dort kann man seine Handynummer im internationalen Format eingeben und prüfen, ob sie Teil des gestohlenen Datensatzes ist. Alternativ kann man, wie die Passauer Neue Presse (PNP) berichtet, die Informationen auch direkt bei Facebook erfragen.
Wie das Tageblatt erläutert, hat der BGH in seinem Urteil klargestellt, dass bereits der kurzzeitige Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellt und Schadenersatzansprüche rechtfertigt. Betroffene müssen lediglich nachweisen, dass sie Opfer des Datendiebstahls geworden sind. Ein Nachweis spürbarer negativer Folgen ist nicht erforderlich.
Der stern betont, dass Betroffene schnell handeln müssen, da die Ansprüche Ende des Jahres verjähren. Die Stiftung Warentest empfiehlt, bis spätestens Mitte Dezember Anwälte einzuschalten, falls Meta nicht zahlt oder die Forderung ablehnt. Der Musterbrief allein stoppt die Verjährung nicht, dafür sind gerichtliche Schritte notwendig.
Das BGH-Urteil ist ein wichtiger Schritt für den Datenschutz und erleichtert es Betroffenen von Datenlecks, ihre Rechte durchzusetzen. Es schafft Rechtssicherheit und senkt die Hürden für Schadenersatzansprüche erheblich.