25.10.2024
DeutscheBahnGehtGegenStuttgart21MehrkostenurteilVorGericht

Stuttgart 21: Bahn legt Rechtsmittel gegen Mehrkosten-Urteil ein

Die Deutsche Bahn (DB) hat Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart eingelegt, das sie zur alleinigen Tragung der milliardenschweren Mehrkosten für das Projekt Stuttgart 21 verpflichtet. Wie die DB mitteilte, wurde die Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragt. Die Bahn ist weiterhin der Auffassung, dass sich die Projektpartner an der Finanzierung der Mehrkosten beteiligen müssen. Diese Information wurde von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) verbreitet und auch von der ZEIT online am 25. Oktober 2024 veröffentlicht.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte die Klagen der DB gegen das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und den Flughafen Stuttgart abgewiesen. Die Bahn hatte versucht, die Projektpartner gerichtlich zu einer Beteiligung an den Mehrkosten zu zwingen, die sich aktuell auf mindestens 6,5 Milliarden Euro belaufen. Das Urteil verpflichtet die Bahn, diese Kosten alleine zu tragen. Es ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Die Gesamtkosten für Stuttgart 21 werden von der Bahn derzeit auf rund 11 Milliarden Euro beziffert, inklusive eines zusätzlichen Puffers von 500 Millionen Euro. Der Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 regelte jedoch nur die Kostenverteilung bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro. Die Bahn begründet die erheblichen Kostensteigerungen der letzten Jahre unter anderem mit gestiegenen Baupreisen.

Der Streit um die Mehrkostenverteilung schwelt schon seit Jahren. Wie der SWR am 7. Mai 2024 berichtete, hatte die Bahn bereits 2016 Klage gegen die Projektpartner eingereicht. Kern des Streits ist die Auslegung einer sogenannten "Sprechklausel" im Finanzierungsvertrag von 2009. Diese Klausel sah vor, dass bei weiteren Kostensteigerungen Gespräche zwischen den Partnern stattfinden sollten. Die Bahn interpretierte dies als "gemeinsame Finanzierungsverantwortung", während die Projektpartner auf den vereinbarten Festbeträgen beharrten und die Klausel lediglich als Verpflichtung zu Gesprächen verstanden.

Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation der Projektpartner. Wie die Zeitung "Der Standard" am 7. Mai 2024 berichtete, sah das Gericht in der Sprechklausel keine Verhandlungspflicht oder einen Anspruch auf Vertragsanpassung. Die Projektpartner hätten keine verbindliche Regelung für die Vereinbarung weiterer Finanzierungsbeiträge treffen wollen.

Für die Projektpartner hätte eine Beteiligung an den Mehrkosten massive finanzielle Belastungen bedeutet. Die Stadt Stuttgart hatte vor negativen Folgen für den kommunalen Haushalt gewarnt, und auch das Land Baden-Württemberg hätte Mehrkosten in Höhe von rund 2,8 Milliarden Euro tragen müssen, wie aus Informationen des Verkehrsministeriums hervorging. Das Handelsblatt berichtete am 7. Mai 2024 über die Erleichterung der Projektpartner nach dem Urteil.

Die Bahn steht nun vor der Herausforderung, die Mehrkosten alleine zu stemmen. Dies geschieht in einer Zeit, in der der Konzern ohnehin mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hat. Experten befürchten, dass die Bahn Projekte priorisieren und einige Vorhaben möglicherweise zurückstellen muss. Auch das Folgeprojekt Pfaffensteigtunnel und die Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim könnten davon betroffen sein, wie der SWR berichtete.

Die Eröffnung von Stuttgart 21, die zuletzt für 2025 geplant war, wird sich voraussichtlich weiter verzögern. Jede Verzögerung führt zu weiteren Kostensteigerungen, die die finanzielle Belastung für die Bahn zusätzlich erhöhen.

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