Das Klimaschutzgesetz bildet das Herzstück der deutschen Klimapolitik und setzt mit seinen verbindlichen Zielen international Maßstäbe. Wie die Bundesregierung auf ihrer Webseite mitteilt, ist das neue Klimaschutzgesetz am 17. Juli 2024 in Kraft getreten. Das übergeordnete Ziel bleibt die Treibhausgasneutralität bis 2045. Die Novelle des Gesetzes, über die ZEIT ONLINE am 26. November 2024 berichtete, fokussiert auf eine zukunftsorientierte Gesamtrechnung der Emissionen und stärkt die Gesamtverantwortung der Regierung, während die Transparenz der einzelnen Sektoren erhalten bleibt.
Eine zentrale Änderung, die auch vom Expertenrat für Klimafragen empfohlen wurde, ist der Wechsel vom Rückblick auf vergangene Zielverfehlungen hin zu einer vorausschauenden Betrachtung zukünftiger Emissionen. Dadurch kann, wie die Bundesregierung betont, besser eingeschätzt werden, ob Deutschland auf dem richtigen Weg ist und ob Anpassungen der Maßnahmen erforderlich sind. Die tagesschau analysierte am 16. April 2024, dass durch die sektorübergreifende Betrachtung Emissionen dort gemindert werden können, wo die größten Einsparpotentiale liegen. Dies soll soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Effizienz gewährleisten.
Trotz der Gesamtbetrachtung bleibt die Transparenz für die einzelnen Sektoren wie Verkehr, Energie und Wohnen gewahrt. Die jeweiligen Bundesministerien sind weiterhin für ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele verantwortlich. Der Expertenrat für Klimafragen erhält eine gestärkte Rolle: Er validiert Prognosen, stellt Über- oder Unterschreitungen der Jahresemissionsmengen fest und kann eigene Vorschläge für Klimaschutzmaßnahmen einreichen.
Das Klimaschutzgesetz erfordert ein begleitendes Klimaschutzprogramm mit konkreten Maßnahmen zur Zielerreichung. Das Klimaschutzprogramm 2023 wurde laut Bundesregierung am 14. Oktober 2023 vom Kabinett beschlossen. Es zielt darauf ab, das deutsche Klimaziel für 2030 – eine Reduktion der Treibhausgase um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 – zu erreichen. Maßnahmen wie das Deutschland-Ticket, die CO2-abhängige LKW-Maut und Förderungen für energetisches Bauen sind bereits umgesetzt.
Der Projektionsbericht des Umweltbundesamtes für 2024 zeigt laut Bundesregierung, dass das Klimaschutzziel für 2030 erreichbar ist. Die prognostizierte Minderung liegt bei knapp 64 Prozent. Das Umweltbundesamt hebt in seinem Artikel vom 15. Juli 2024 hervor, dass der Verkehrssektor seine Emissionen deutlich weniger reduziert hat als andere Sektoren und nach wie vor Handlungsbedarf besteht. Trotz positiver Entwicklungen sind in einigen Bereichen weitere Anstrengungen notwendig, um die Ziele zu erreichen, insbesondere im Verkehrssektor. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstreicht auf seiner Webseite die Bedeutung der europäischen Zusammenarbeit im Klimaschutz und finanziert über die Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI) Projekte zur Erreichung der europäischen Klimaziele.