25.12.2024
Elterngeld verliert deutlich an Kaufkraft

Elterngeld: Kaufkraftverlust seit Einführung

Das Elterngeld hat seit seiner Einführung 2007 erheblich an Wert verloren. Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), über die unter anderem die "Zeit" berichtet, ist die Kaufkraft des Elterngeldes bis 2023 um 38 Prozent gesunken. Wie auch die dpa meldet, berücksichtigt die Studie, die auf Daten des Statistischen Bundesamtes und Berechnungen des IW basiert, keinen Inflationsausgleich seit Einführung der Leistung. Studienautor Wido Geis-Thöne warnt, dass dieser Kaufkraftverlust ohne Inflationsanpassung weiter voranschreite und immer größere Teile der Mittelschicht betreffe.

Besonders stark betroffen sind Eltern ohne eigenes Einkommen, die den Mindestbetrag von 300 Euro monatlich beziehen. Dieser Betrag ist seit 2007 unverändert geblieben. Um den Kaufkraftverlust auszugleichen, hätte er laut IW bis 2023 um 37,8 Prozent auf 413 Euro angehoben werden müssen. Aber auch Familien mit höherem Einkommen spüren die Folgen der Inflation. Der Höchstsatz von derzeit 1.800 Euro hätte inflationsbereinigt bei 2.480 Euro liegen müssen, so das IW. "Stuttgarter Nachrichten" und "Stuttgarter Zeitung" berichten, dass durch die fehlende Anpassung des Höchstsatzes immer mehr Familien mit steigendem Einkommen diesen Höchstsatz erreichen. Das IW fordert deshalb einen Inflationsausgleich, um das Sicherungsniveau des Elterngeldes auch für Familien mit höherem Einkommen zu gewährleisten.

Wie "Frankfurter Landeszeitung" (FLZ) und "Weinheimer Nachrichten" (WNOZ) berichten, hatte die ehemalige Ampel-Regierung bei ihrem Amtsantritt Verbesserungen beim Elterngeld in Aussicht gestellt. Im Koalitionsvertrag hieß es: "Wir werden den Basis- und Höchstbetrag beim Elterngeld dynamisieren." Dieses Versprechen wurde jedoch nicht umgesetzt. Stattdessen wurde die Einkommensgrenze für den Bezug des Elterngeldes mehrfach abgesenkt. Ab April 2025 erhalten Eltern nur noch Elterngeld, wenn ihr zu versteuerndes gemeinsames Jahreseinkommen 175.000 Euro nicht überschreitet. Zuvor lag die Grenze bei 300.000 Euro, wurde dann auf 250.000 Euro und schließlich auf den aktuellen Wert reduziert.

Quellen:

- Zeit Online

- Wirtschaftswoche

- Stuttgarter Nachrichten

- Stuttgarter Zeitung

- Frankfurter Landeszeitung

- Weinheimer Nachrichten

- dpa

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