Das Amtsgericht Kassel hat zwei Polizeibeamte wegen uneidlicher Falschaussage zu Geldstrafen verurteilt. Wie die Zeit am 4. Dezember 2024 berichtete, muss ein 34-jähriger Beamter 12.000 Euro (120 Tagessätze zu je 100 Euro) zahlen, sein 33-jähriger Kollege 8.400 Euro (120 Tagessätze zu je 70 Euro). Die beiden waren im Dezember 2021 an einem Einsatz gegen einen 46-Jährigen beteiligt, der nach einem Angriff auf eine andere Person nackt und unbewaffnet in seiner Wohnung am Boden lag. Der ältere Beamte hatte dabei seinen Diensthund eingesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte den Beamten neben der Falschaussage auch gemeinschaftliche Verfolgung Unschuldiger und dem älteren Beamten Körperverletzung im Amt vorgeworfen.
Die Anklage warf den Polizisten vor, nach dem Einsatz fälschlicherweise behauptet zu haben, der 46-Jährige habe Widerstand geleistet. Daraufhin wurde ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. Auch in einem Sicherungsverfahren sollen sie diese Aussage wiederholt und die Existenz eines Messers in der Nähe des 46-Jährigen erwähnt haben. Die Angeklagten bestritten die Vorwürfe. Sie gaben an, der Mann habe sich ihnen robbend genähert und nach ihnen und dem Hund getreten. Der Hundeeinsatz sei daher notwendig gewesen. Zur Messerfrage erklärten sie, wahrheitsgemäß geantwortet zu haben.
Das Gericht sprach die Beamten vom Vorwurf der gemeinschaftlichen Verfolgung Unschuldiger und den älteren Beamten von Körperverletzung im Amt frei. Der Richter sah offene Fragen zum genauen Ablauf in der Wohnung. Dennoch sei der Einsatz rechtmäßig gewesen, da die Polizisten aufgrund der Vorgeschichte von einer weiteren Gefahr ausgehen konnten. Die uneidliche Falschaussage in Bezug auf das Messer sah das Gericht jedoch als erwiesen an. Gegen das Urteil kann Rechtsmittel eingelegt werden.
Fälle von Falschaussagen durch Polizeibeamte sind keine Seltenheit. Osthessen News berichtete beispielsweise von einem Fall aus Fulda im Jahr 2010, in dem zwei Polizisten wegen Falschaussage verurteilt wurden, nachdem sie eine Autofahrerin fälschlicherweise beschuldigt hatten, bei Rot über eine Ampel gefahren zu sein. Die taz berichtete 2015 über die Verurteilung eines Berliner Polizisten wegen Strafvereitelung, weil er einen Kollegen deckte, der einen Unbeteiligten mit Pfefferspray angegriffen hatte. Weitere Beispiele finden sich bei Der Spiegel (sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung, Erfurt 2020) und beck-online (Verfolgung Unschuldiger im Zusammenhang mit einem Drogenskandal, München 2022). Disziplinarrechtliche Konsequenzen solcher Vergehen, wie beispielsweise Strafvereitelung, werden auf der Webseite von Rechtsanwalt Michael Bertling erläutert (michaelbertling.de). Die Definition und Strafen für Falschaussagen im Strafrecht werden auf strafrechtsiegen.de detailliert erklärt.