Ein Forstarbeiter wurde am Morgen des 25. November 2024 bei Forstarbeiten in einem Waldgebiet nahe Heilbad Heiligenstadt (Landkreis Eichsfeld) schwer verletzt. Wie die Polizei mitteilte, ereignete sich der Unfall während der Arbeit mit einer Säge. Der verletzte Arbeiter wurde mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus transportiert. Die genauen Umstände des Unfalls sind derzeit noch ungeklärt. Sowohl die Polizei als auch das Amt für Arbeitsschutz haben Ermittlungen zur Unfallursache aufgenommen. "Wie die Zeit berichtet", wurde der Forstarbeiter bei Arbeiten mit einer Säge schwer verletzt (Quelle).
Die Arbeit mit Sägen, insbesondere im Forstbereich, birgt erhebliche Gefahren. Unfälle können zu schweren Verletzungen, wie Schnittwunden oder Amputationen, führen. Wie die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) in einem Artikel der "Arbeit & Gesundheit" betont, reichen die Verletzungen "vom einfachen Anritzen der Haut bis zum Abtrennen von ganzen Fingern" (Quelle). Gerade bei der Bearbeitung schmaler Werkstücke ist das Risiko besonders hoch, da die Hände nah am Sägeblatt geführt werden müssen. Daher ist die Verwendung von Schutzvorrichtungen und Hilfsmitteln wie Schiebestöcken oder Schiebeschlitten unerlässlich. Auch regelmäßige Unterweisungen und Schulungen zum sicheren Umgang mit Sägen sind wichtig, um das Unfallrisiko zu minimieren.
Bei Arbeitsunfällen stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz und der Verantwortlichkeit. Nicht jede Tätigkeit ist automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. So entschied beispielsweise das Thüringer Landessozialgericht in einem Fall, dass Sägearbeiten für eine Nachbarin nicht als Arbeitsunfall gelten, da es sich um eine Gefälligkeit handelte und kein arbeitnehmerähnliches Verhältnis bestand (Quelle). Auch das Sozialgericht Heilbronn urteilte ähnlich im Fall einer Nichte, die ihren Verwandten beim Brennholz sägen half und sich dabei verletzte (Quelle). Im vorliegenden Fall des Forstarbeiters ist davon auszugehen, dass er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit verunglückte und somit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. Dennoch werden die Ermittlungen der Behörden zeigen, ob möglicherweise Versäumnisse seitens des Arbeitgebers zum Unfall beigetragen haben.