25.11.2024
Garagenlager für den Umsturz Zwei Jahre und sechs Monate Haft für Reichsbürger

Das Oberlandesgericht Frankfurt fällt Urteil im Terror-Prozess um Umsturzpläne

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einen 62-jährigen Mann aus dem Odenwald wegen Beteiligung an der Vorbereitung eines gewaltsamen Umsturzes und der geplanten Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-11/25/urteil-in-terror-prozess-erwartet) berichtet, sah das Gericht es als erwiesen an, dass der Mann Mitglied einer terroristischen Vereinigung war und sich der Vorbereitung von Hochverrat schuldig gemacht hat.

Der Verurteilte gehörte der sogenannten „Kaiserreichsgruppe“ an, die laut Anklage einen dreistufigen Plan zum Umsturz der Bundesregierung ausgearbeitet hatte. Dieser Plan umfasste unter anderem Sprengungen von Stromtrassen und die Entführung von Karl Lauterbach während einer Talkshow-Aufzeichnung. Der 62-Jährige hatte sich bereit erklärt, seine Garage als Zwischenlager für Waffen zur Verfügung zu stellen, die für den geplanten Staatsstreich vorgesehen waren. Laut Hessenschau (https://www.hessenschau.de/panorama/reichsbuerger-muss-wegen-geplanter-lauterbach-entfuehrung-in-haft-v3,terrorprozess-urteil-100.html) wurden in der Garage letztendlich jedoch keine Waffen eingelagert.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert, die Verteidigung plädierte für eine Strafe unter drei Jahren. Der Angeklagte, der sich seit Herbst 2023 in Untersuchungshaft befindet, zeigte in seinem letzten Wort Reue für seine Taten. Wie die Zeit berichtet, hatte die Polizei mehrere verdeckte Ermittler in die Gruppe eingeschleust, bevor im April 2022 die ersten Mitglieder festgenommen wurden.

Der Generalstaatsanwalt bezeichnete die Gruppe in seinem Plädoyer als „dilettantisch, aber gefährlich“. Gegen fünf weitere mutmaßliche Mitglieder der Gruppe läuft bereits ein Prozess am Oberlandesgericht Koblenz. Der aktuelle Fall in Frankfurt zeigt erneut die Bedrohung, die von extremistischen Gruppierungen für die Sicherheit und Stabilität Deutschlands ausgeht.

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