19.10.2024
Gerichtsverfahren: Urteil in Prozess wegen Körperverletzung mit Todesfolge

Prozesse: Urteil in Prozess wegen Körperverletzung mit Todesfolge

Vor dem Landgericht Frankenthal wird am heute (9.00 Uhr) das Urteil in einem Prozess wegen Körperverletzung mit Todesfolge erwartet. Der 30 Jahre alte Angeklagte soll unter anderem einem Jobcenter-Mitarbeiter in Neustadt/Weinstraße im September 2023 mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, was zu dessen Tod geführt haben soll. Die Staatsanwaltschaft sieht den Vorwurf als erwiesen an und fordert eine Gesamtstrafe von sechs Jahren. Die Verteidigung sprach sich hinsichtlich des Hauptvorwurfs für einen Freispruch aus. Für weitere Anschuldigungen - etwa Diebstahl, Sachbeschädigung und Beleidigung - soll die Strafe neun Monate nicht überschreiten.

Der Angeklagte soll nach einem verbalen Streit einem anderen Mann ins Gesicht geschlagen haben. Der Mann stirbt zwei Tage später. Nun wird der Richterspruch erwartet.

Das Urteil wird um 9.00 Uhr erwartet. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Gesamtstrafe von sechs Jahren, während die Verteidigung einen Freispruch fordert.

In einem ähnlichen Fall fordert die Staatsanwaltschaft acht Jahre Jugendstrafe für den angeklagten Ex-Freund. Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrem Plädoyer am Montag eine Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit Geiselnahme mit Todesfolge, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung.

Der Prozess um einen tödlichen Messerstich in Kiel nähert sich dem Ende. Die Staatsanwaltschaft fordert acht Jahre Jugendstrafe für den angeklagten Ex-Freund. Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrem Plädoyer am Montag eine Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit Geiselnahme mit Todesfolge, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung.

In einem anderen Fall ist das Urteil gegen einen Ham­burger Arzt rechtskräftig. Nach einer gestern vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung gab es bei dem vor etwa einem Jahr in Hamburg ergangenen Urteil keine Rechtsfehler zum Nachteil des Mediziners.

Der Neunjährige starb im März 2007 nach einer Routineoperation zur Verkleinerung der Nasenmuschel. Der unter Vollnarkose vorgenommene Eingriff selbst verlief komplikationslos, während der Aufwachphase wurde der Junge aber nicht ausreichend überwacht. Es kam zu einer zunächst nicht bemerkten Nachblutung, an deren Folgen er Tage später starb.

Der Fall hat eine lange rechtliche Vorgeschichte. Schon 2009 wurde eine an der Operation beteiligte Anästhesistin zu einer Geldstrafe verurteilt. Verfahren gegen den nun verurteilten Arzt und den mit ihm verurteilten Praxismitinhaber wurden mehrfach eingestellt. Erst nach einer Verfassungsbeschwerde der Eltern gab es neue Ermittlungen und letztlich die Verurteilung.

Das Urteil gegen den Arzt ist damit nun rechtskräftig. Die mit dem Urteil verbundene Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 440 Euro muss er aber wegen der langen Verfahrensdauer nicht zahlen.

Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung gefällt. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Sitz in Leipzig fällte die Entscheidung.

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