27.10.2024
Grüne fordern schärfere Regeln für V-Personeneinsatz in Baden-Württemberg

Die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg fordern strengere Regeln für den Einsatz von Vertrauenspersonen der Polizei, insbesondere in Zeiten hoher Anschlagsgefahr. Der Einsatz von V-Personen, wie sie auch genannt werden, sei ein „riskanter Drahtseilakt“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Oliver Hildenbrand, gegenüber der dpa. Obwohl der Einsatz von V-Personen hochwirksam sein könne, berge er auch erhebliche Risiken. „Wenn unsere Sicherheitsbehörden mit Kriminellen und Extremisten zusammenarbeiten müssen, weil sie auf deren Hinweise und Informationen angewiesen sind, braucht es dafür klare und nachvollziehbare Regeln“, so Hildenbrand (Quelle: Zeit Online, 27. Oktober 2024).

Gesetzesentwurf: Mehr Kontrolle von Vertrauenspersonen

Hildenbrand bezieht sich dabei auf eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die darauf abzielt, den Einsatz von V-Personen in einen klareren rechtlichen Rahmen zu bringen. Geplant ist unter anderem die Einführung eines Richtervorbehalts sowie eine regelmäßige richterliche Kontrolle der Einsätze. Des Weiteren soll die Höchstdauer für den Einsatz einer V-Person auf zehn Jahre begrenzt werden, wobei Ausnahmen in begründeten Einzelfällen möglich sein sollen.

Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass V-Personen nur bei bestimmten Straftaten eingesetzt werden dürfen, wie beispielsweise Drogenkriminalität, Waffenhandel und Staatsschutzdelikten. Zudem soll ihr Einsatz nur dann zulässig sein, wenn andere Ermittlungsmaßnahmen nicht erfolgversprechend sind oder nicht greifen. Minderjährige und Personen, für die die Tätigkeit als V-Person eine wirtschaftliche Lebensgrundlage darstellen würde, sollen von vornherein nicht angeworben werden dürfen.

Hildenbrand kritisiert in diesem Zusammenhang die Haltung von Innenminister Thomas Strobl und Justizministerin Marion Gentges (beide CDU), die den Gesetzentwurf wiederholt kritisiert, aber gleichzeitig keine eigenen Vorschläge für mehr Transparenz und Kontrolle beim Einsatz von V-Personen vorgelegt hätten.

Eine Anfrage der Grünen im Landtag ergab, dass die Kriterien für die Auswahl und Überprüfung von Vertrauenspersonen der Polizei in einer nicht-öffentlichen Verwaltungsvorschrift geregelt sind. Die Grünen fordern mehr Transparenz und begrüßen die Gesetzesinitiative der Bundesregierung.

Der Einsatz von V-Personen gilt als heikel

V-Personen sind keine Polizeibeamte, sondern Privatpersonen, die von der Polizei oder dem Verfassungsschutz angeworben werden, um Informationen aus ihrem extremistischen oder kriminellen Umfeld zu liefern. Im Gegenzug erhalten sie in der Regel Geldzahlungen. V-Personen ermöglichen den Sicherheitsbehörden im Idealfall Zugang zu Informationen aus abgeschotteten Gruppen, wie beispielsweise der organisierten Kriminalität.

Der Einsatz von V-Personen ist allerdings umstritten und wird immer wieder öffentlich kritisiert. Dabei geht es unter anderem um die Vertrauenswürdigkeit der Informationen, die V-Personen liefern, und um den Vorwurf, dass die Behörden durch die Zahlungen an V-Personen indirekt kriminelle Machenschaften unterstützen.

Im Jahr 2023 wurden in Baden-Württemberg sieben präventivpolizeiliche Einsätze von Vertrauenspersonen verzeichnet, keiner davon erfolgte mit gerichtlicher Anordnung. In den Jahren zuvor war die Anzahl der Einsätze ähnlich niedrig. Ein Sprecher des Innenministeriums betonte, dass der Einsatz von Vertrauenspersonen durch die Polizei in Baden-Württemberg „sehr maßvoll“ erfolge und im Polizeigesetz geregelt sei.

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