September 10, 2024
Auf dem Weg zur Grundsteuerreform in Hamburg

Grundsteuerreform: Senat hat Grundsteuerreform auf den Weg gebracht

Am 10. September 2024 hat der Hamburger Senat ein Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer verabschiedet, das im Oktober von der Bürgerschaft beschlossen werden soll. Diese Reform ist eine Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das das bestehende Grundsteuerrecht als verfassungswidrig erklärte. Die neue Grundsteuer wird erstmals Ende April 2025 fällig.

Der rot-grüne Senat hat die Hebesätze für die Grundsteuer B, die für Wohnimmobilien gilt, von 540 auf 975 Prozent erhöht. Für die Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben wird, wird der Satz von 225 auf 100 Prozent gesenkt. Neu eingeführt wird die Grundsteuer C, die einen besonders hohen Hebesatz von 8.000 Prozent für unbebaute, aber baureife Grundstücke vorsieht. Diese Maßnahme soll Spekulationen auf dem Immobilienmarkt verhindern und den Wohnungsbau ankurbeln.

Aufkommensneutralität der neuen Grundsteuer

Ein zentrales Ziel der Reform ist es, die Grundsteuer B insgesamt aufkommensneutral zu gestalten. Dies bedeutet, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer in den Bereichen Wohnen und Nicht-Wohnen gleich bleiben sollen. Die bestehenden Ermäßigungen für geförderte und denkmalgeschützte Wohnungen bleiben weiterhin bestehen. Zudem wird die Härtefallregelung, die bisher nur für Gewerbegrundstücke galt, auch auf Wohngrundstücke ausgeweitet. Die Messzahl für Nutzflächen soll 0,87 betragen, während der Bereich Wohnen bei 0,7 bleibt.

Finanzsenator Andreas Dressel bezeichnete die Grundsteuerreform als einfach und gerecht. Er räumte jedoch ein, dass es durch den Systemwechsel zwangsläufig zu Belastungsverschiebungen kommen wird. Dennoch soll die neue Grundsteuer B für die meisten Steuerpflichtigen aufkommensneutral bleiben. Dressel kündigte außerdem eine Informationskampagne an, die im Herbst in allen Hamburger Bezirken stattfinden soll, um die Bürger über die Änderungen zu informieren.

Kritik an der Reform

Die Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft äußerte sich kritisch zur Reform und bezeichnete die neuen Hebesätze als ungerecht. Der haushaltspolitische Sprecher der Linksfraktion, David Stoop, erklärte, dass die Grundsteuerbelastung insbesondere in den Außenbezirken mit früher günstigen Bodenrichtwerten signifikant ansteige. In einigen Fällen könnte sich die Belastung sogar vervielfachen. Stoop kritisierte, dass bei Wohnlagen lediglich zwischen zwei Lagen differenziert werde, was den tatsächlichen Immobilienwert in Hamburg nicht widerspiegle. Bei gewerblichen Lagen gebe es keine Differenzierung, was zu einer ungleichen Besteuerung führe.

Beispielrechnungen der Finanzbehörde zeigen, dass Eigentümer eines 100 Quadratmeter großen Einfamilienhauses in guter Wohnlage künftig 731 Euro Grundsteuer zahlen müssen. In einer normalen Wohnlage wären es 646 Euro. Für eine 100 Quadratmeter große Eigentumswohnung in normaler Lage beträgt die Steuer 353 Euro. Mieter sind von der Steuer direkt nicht betroffen, da Vermieter die Kosten auf die Nebenkosten umlegen können. Aktuell nimmt Hamburg jährlich etwa 510 Millionen Euro an Grundsteuer ein, was voraussichtlich konstant bleiben soll.

Ausblick auf die Umsetzung

Die neuen Regelungen zur Grundsteuer sollen ab 2025 in Kraft treten. Der Senat hat betont, dass die Reform notwendig ist, um den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Die Finanzbehörde wird nach der Beschlussfassung im Herbst eine umfassende Informationskampagne starten, um die Bürger über die neuen Regelungen und deren Auswirkungen zu informieren.

Die Grundsteuerreform ist ein bedeutender Schritt zur Anpassung des Steuerrechts an die aktuellen Gegebenheiten auf dem Immobilienmarkt. Die Diskussionen über die Fairness und Gerechtigkeit der neuen Hebesätze werden jedoch voraussichtlich weitergehen, da verschiedene politische Akteure unterschiedliche Ansichten über die Auswirkungen der Reform auf die Bürger haben.

Die nächsten Schritte in diesem Prozess werden die endgültige Verabschiedung des Gesetzespakets durch die Bürgerschaft im Oktober und die anschließende Umsetzung der neuen Regelungen sein. Die Bürger sind eingeladen, sich aktiv an der Diskussion zu beteiligen und ihre Meinungen und Bedenken zu äußern.

Diese Reform ist nicht nur für die Eigentümer von Immobilien von Bedeutung, sondern hat auch Auswirkungen auf die Mieter, die möglicherweise indirekt von den Änderungen betroffen sind. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um zu beobachten, wie sich die Reform auf die Hamburger Immobilienlandschaft und die damit verbundenen Steuerbelastungen auswirken wird.

Quellen: ZEIT ONLINE, Hamburg.de

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