Zahlreiche Klimaschutzmanager in deutschen Kommunen drängen auf eine Änderung des Grundgesetzes, um die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen langfristig zu sichern. Wie die F.A.Z. berichtet, müssen aufgrund von unsicheren Finanzierungslagen Stellen und Projekte oft vorzeitig abgebrochen werden. Daniel Willeke, Vorsitzender des Bundesverbands Klimaschutz, kritisiert die Kurzfristigkeit der Förderzyklen, die den langfristigen Klimazielen entgegenlaufe. Der hohe bürokratische Aufwand, der mit der Abhängigkeit von Fördermitteln einhergeht, binde zudem Ressourcen, die für die eigentliche Umsetzung der Maßnahmen fehlten.
Kommunen spielen eine entscheidende Rolle beim Klimaschutz. Sie könnten, laut Umweltbundesamt, etwa ein Siebtel der CO2-Emissionen in Deutschland beeinflussen. Um dieses Potenzial auszuschöpfen, wurden vielerorts Klimaschutzmanager eingestellt. Deren Stellen sind jedoch häufig befristet und von Fördermitteln abhängig, was, laut F.A.Z., zu Planungsunsicherheit führt und die langfristige Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen erschwert. Der Bundesverband Klimaschutz reagiert auf diese Situation mit einem offenen Brief an die Politik.
Über 500 Klimaschutzmanager und weitere Verantwortliche für Klimaanpassung in Kommunen haben den Brief unterzeichnet, der unter anderem eine Grundgesetzänderung fordert. Wie tagesschau.de berichtet, soll Klimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz verankert werden – analog zum Küstenschutz. Dadurch soll eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung der Maßnahmen gewährleistet werden.
Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund spricht sich für eine langfristige Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen aus. Der Verband schätzt den Investitionsbedarf in den Kommunen auf acht Milliarden Euro, so die tagesschau.de. Benötigt würden beispielsweise Investitionen in Regenwasserrückhaltung, Flächenentsiegelung und Hitzeschutz. Die tagesschau.de berichtet weiter, dass auch Experten und Bundesumweltministerin Steffi Lemke eine Grundgesetzänderung, die Klimaschutz zur Gemeinschaftsaufgabe erklärt, befürworten.
Eine vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland erstellte Studie, über die unter anderem difu.de berichtet, untersucht verschiedene Finanzierungsmodelle für den kommunalen Klimaschutz. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass eine „Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz“ im Grundgesetz einer Umverteilung von Umsatzsteuereinnahmen vorzuziehen sei. Diese ermögliche eine flexiblere und zielgerichtetere Mittelverwendung und könne insbesondere finanzschwache Kommunen unterstützen. Die Autoren der Studie, Prof. Dr. Carsten Kühl und Dr. Henrik Scheller, unterstreichen die Notwendigkeit einer dauerhaften und verlässlichen Finanzierungsgrundlage für den kommunalen Klimaschutz.
Germanwatch und die Klima-Allianz Deutschland haben zudem ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung bekräftigt. Wie germanwatch.de berichtet, konnten viele Kommunen ihren Klimaschutzaufgaben bisher aufgrund mangelnder finanzieller und personeller Ressourcen nicht ausreichend gerecht werden. Das Gutachten schlägt die Einführung eines neuen Artikels im Grundgesetz vor, der ein Kooperationsgebot zwischen Bund und Ländern sowie eine Mischfinanzierung der Aufgaben vorsieht.
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