September 19, 2024
Hessengeld: Finanzielle Unterstützung für Erstkäufer in Hessen ab November verfügbar

Finanzen: Auszahlung des Hessengeldes vom 15. November an möglich

Die hessische Landesregierung hat ein neues Förderprogramm unter dem Namen "Hessengeld" ins Leben gerufen, das darauf abzielt, Erstkäufern von Immobilien in Hessen zu helfen. Ab dem 15. November 2024 können die ersten Auszahlungen aus diesem Programm erfolgen. Ministerpräsident Boris Rhein und Finanzminister Alexander Lorz (CDU) haben in Wiesbaden das digitale Antragsformular freigeschaltet, um den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu dieser Förderung zu erleichtern.

Ministerpräsident Rhein betonte, dass das Hessengeld den Traum vom Eigenheim für viele Menschen, insbesondere für Familien, näherbringen soll. Er erklärte, dass bezahlbares Wohnen ein Grundbedürfnis sei, das auch angesichts steigender Baukosten, höherer Zinsen und der Belastungen durch die Grunderwerbsteuer erfüllbar bleiben müsse. Das Hessengeld soll dazu beitragen, den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern und die Mitte der Gesellschaft zu stärken. Der Kauf einer eigenen Immobilie wird zudem als wichtiger Beitrag zur Altersvorsorge hervorgehoben.

Details zum Hessengeld

Das Hessengeld ist Teil des Sofortprogramms der schwarz-roten Landesregierung, das seit Januar 2024 in Kraft ist. Die Förderung zielt darauf ab, die Grunderwerbsteuer zu entlasten, die beim Kauf einer Immobilie fällig wird. In Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer derzeit sechs Prozent des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro würde dies beispielsweise 18.000 Euro an Steuern bedeuten.

Die Förderung kann bis zu 10.000 Euro pro Käufer betragen, wobei Paare maximal 20.000 Euro erhalten können. Zudem gibt es für jedes Kind unter 18 Jahren, das in die Immobilie einzieht, bis zu 5.000 Euro. Die Auszahlung erfolgt jedoch nur bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer und wird in zehn gleichen jährlichen Raten ausgezahlt.

Erwartungen und Antragsverfahren

Finanzminister Lorz äußerte die Erwartung, dass jährlich bis zu 20.000 Anträge auf Hessengeld gestellt werden. Der Landeshaushalt sei entsprechend vorbereitet, um diese Zahl zu decken. Sollte die Nachfrage in den kommenden Jahren höher ausfallen als angenommen, könnte die Landesregierung gegebenenfalls andere Ausgaben zurückstellen, um die Förderung aufrechtzuerhalten.

Um das Hessengeld zu beantragen, müssen Interessierte einen Fördercheck durchlaufen. Dieser erfordert nur wenige Angaben. Bei positivem Ergebnis erhalten die Antragsteller innerhalb weniger Tage eine E-Mail mit der Einladung zur Antragstellung. Das gesamte Verfahren ist digital und soll möglichst unbürokratisch gestaltet werden. Ein Windhundprinzip, das eine schnelle Antragstellung bevorzugt, gibt es nicht.

Voraussetzungen für die Beantragung

Die Anträge für das Hessengeld werden über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) abgewickelt. Für die Antragstellung sind verschiedene Dokumente erforderlich, darunter:

- Ausweise aller förderberechtigten Personen - Grunderwerbssteuerbescheid mit Zahlungsnachweis - Notariell beurkundeter Kaufvertrag - Versicherung des Ersterwerbs und der Eigennutzung - Zustimmung zur Verwertung der Steuerdaten

Die genauen Informationen zum Antragsverfahren sind auf der Webseite hessengeld.de abrufbar.

Kritik und Herausforderungen

Obwohl das Hessengeld als ein Schritt zur Förderung des Wohneigentums in Hessen gilt, gibt es auch kritische Stimmen. Einige Oppositionsparteien und Verbände haben Bedenken geäußert, dass die Förderung nicht ausreichend sei und die tatsächlichen Bedürfnisse der Bürger nicht erfülle. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Käufer zunächst die volle Grunderwerbsteuer zahlen müssen, bevor sie die Förderung in Form von Ratenzahlungen zurückerhalten. Dies könnte eine finanzielle Belastung darstellen, insbesondere für junge Familien und einkommensschwächere Haushalte.

Die Diskussion um die Angemessenheit und Wirksamkeit des Hessengeldes wird voraussichtlich auch in Zukunft anhalten, während die Landesregierung weiterhin an der Umsetzung und Verbreitung des Programms arbeitet.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Hessengeld eine bedeutende Initiative zur Unterstützung von Erstkäufern von Immobilien in Hessen darstellt. Die ersten Auszahlungen sind für den 15. November 2024 geplant, und die Landesregierung hofft, dass viele Bürger von dieser Förderung profitieren können.

Für weitere Informationen und Details zum Hessengeld und dem Antragsverfahren können Interessierte die offizielle Webseite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen besuchen.

Weitere
Artikel