3.12.2024
Integrierter Jura-Bachelor in Hessen Zwischen Chance und Kritik

Neuer Jura-Bachelor in Hessen: Chancen und Kontroversen

Der geplante integrierte Jura-Bachelor in Hessen findet Anklang bei Studierendenvertretungen und Personen, die das erste juristische Staatsexamen nicht bestanden haben. Gleichzeitig gibt es aber auch kritische Stimmen zum vorliegenden Gesetzentwurf, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am 03.12.2024 berichtete.

Als Beispiel für die Problematik, die der Bachelorabschluss beheben soll, dient der Fall von Torben Würden. Er scheiterte zweimal am ersten Staatsexamen und beendete sein Jurastudium ohne Abschluss, trotz bestandener Schwerpunktbereichsprüfung. Die FAZ zitiert ihn mit den Worten, er sei den ersten Versuch „etwas blauäugig“ angegangen und die Prüfung habe ein unerwartet „ganz anderes Level“ gehabt. Beim zweiten Versuch scheiterte er nur knapp. Der Bachelor soll Betroffenen wie ihm neue Möglichkeiten eröffnen.

Das Hessische Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat erklärte in einer Pressemitteilung vom 20.11.2024, der integrierte Bachelor solle den Druck im Jura-Studium reduzieren und neue Perspektiven schaffen. Justizminister Christian Heinz betonte, die Struktur und die hohen Leistungsstandards des Jura-Studiums blieben erhalten. Der Bachelorabschluss biete denjenigen, die das Staatsexamen nicht bestehen, eine Alternative und ermögliche ihnen, ihr Wissen anderweitig einzusetzen. Auch Wissenschaftsminister Timon Gremmels hob den integrierten Bachelor als zusätzliche Option für Jura-Studierende hervor, die das erste Staatsexamen nicht bestanden haben oder sich beruflich neu orientieren wollen.

Laut IQB bietet der integrierte Bachelor den Studierenden die Chance, frühzeitig einen anerkannten Abschluss zu erwerben, der auf dem Arbeitsmarkt neue Türen öffnet – vor allem in Bereichen, die juristisches Grundwissen erfordern, aber kein Staatsexamen voraussetzen. Auch die Universität des Saarlandes, die ebenfalls einen Jura-Bachelor eingeführt hat (Pressemitteilungen vom 31.07.2023 und einem späteren Datum), sieht den LL.B. als ersten berufsqualifizierenden Abschluss und Basis für vielfältige nationale und internationale Tätigkeiten in Berufsfeldern ohne Staatsexamenspflicht, beispielsweise in Unternehmen, der Wirtschafts- und Steuerberatung, bei Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder in der öffentlichen Verwaltung.

Prof. Dr. Roland Schimmel kritisiert in einem Gastkommentar auf beck.de die abwertende Bezeichnung des Bachelors als "Loser-Bachelor" oder "Abschluss light" in einigen Medien. Er fordert einen respektvolleren Umgang mit denjenigen, die das Staatsexamen nicht bestanden haben, und sieht im integrierten Bachelor eine Möglichkeit, das Potential und das erworbene Wissen dieser Studierenden anzuerkennen.

Die Debatte um den integrierten Jura-Bachelor zeigt die Bedeutung der Reform des Jurastudiums. Für die einen stellt der Bachelor eine sinnvolle Ergänzung dar, die den Studierenden mehr Flexibilität und Sicherheit bietet, während andere eine Verwässerung des Jurastudiums befürchten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in Hessen und anderen Bundesländern entwickelt.

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