September 9, 2024
Jagdregelungen in Hessen: Teilschritt zur Lockerung der Einschränkungen
Tierseuche: Schweinepest: Jagd-Einschränkungen werden teils gelockert

Tierseuche: Schweinepest: Jagd-Einschränkungen werden teils gelockert

In Hessen wurden aufgrund der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verschiedene Einschränkungen für die Jagd erlassen, die nun teilweise gelockert werden können. Diese Entscheidung wurde vom hessischen Landwirtschaftsministerium bekannt gegeben und betrifft insbesondere die Regionen Südhessen und das Rhein-Main-Gebiet.

Hintergrund zur Afrikanischen Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die ausschließlich Wild- und Hausschweine befällt. Für Menschen ist das Virus ungefährlich. Die Krankheit verläuft bei den betroffenen Tieren fast immer tödlich, was zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden in der Schweinehaltung führen kann. Der erste Ausbruch in Hessen wurde Mitte Juni 2024 im Kreis Groß-Gerau festgestellt.

Lockerung der Jagdeinschränkungen

Die Lockerungen betreffen in erster Linie die sogenannte Sperrzone I, die als Pufferzone um das infizierte Gebiet (Sperrzone II) dient. In dieser Zone sind nun unter bestimmten Auflagen Ernte- und Bewegungsjagden erlaubt. Diese Maßnahmen sollen den Jägern ermöglichen, ihrer Hegepflicht nachzukommen und die Wildbestände zu regulieren.

In der Sperrzone II, wo zuvor ein striktes Jagdverbot galt, wird die Einzeljagd auf Schalenwild, mit Ausnahme von Wildschweinen, sowie auf Beutegreifer tagsüber im offenen Land wieder gestattet. Diese Regelung gilt jedoch nur außerhalb des Kerngebiets und der Gemeinden, in denen positive ASP-Fälle nachgewiesen wurden.

Schutz der Artenvielfalt

Die Erleichterungen in den Jagdbestimmungen sollen nicht nur der Bekämpfung der ASP dienen, sondern auch dem Schutz der Artenvielfalt. Durch die Entnahme von Beutegreifern, wie etwa Rabenkrähen, können Jäger dazu beitragen, Bodenbrüter zu schützen und somit einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität leisten.

Maßnahmen zur Eindämmung der ASP

Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern, sind in den betroffenen Gebieten verschiedene Maßnahmen ergriffen worden. Dazu gehört unter anderem der Bau von Schutzzäunen, die das Eindringen von Wildschweinen in infektionsfreie Zonen verhindern sollen. Landwirtschaftsminister Ingmar Jung betonte die Wichtigkeit dieser Maßnahmen, um mögliche Infektionsketten zu unterbrechen.

Ausblick und weitere Schritte

Die zuständigen Behörden werden in den kommenden Tagen Allgemeinverfügungen erlassen, die die neuen Regelungen für die Jagd formal festlegen. Die Lockerung der Jagdbeschränkungen ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Balance zwischen dem Schutz der Tierbestände und der Erhaltung der Jagdtraditionen zu wahren.

Fazit

Die teils gelockerten Jagdeinschränkungen in Hessen sind ein Zeichen für die Fortschritte im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest. Während die Gesundheit der Wildschweinpopulation weiterhin höchste Priorität hat, wird gleichzeitig der Schutz der Artenvielfalt gefördert. Die kommenden Maßnahmen werden entscheidend sein, um die ASP weiter einzudämmen und die Wildbestände nachhaltig zu bewirtschaften.

Quellen: Zeit Online, Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

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