4.12.2024
Kommunale Wärmeplanung in NRW: Weg zur Klimaneutralität bis 2045

Wärmewende in NRW: Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung beschlossen

Nordrhein-Westfalen hat ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung verabschiedet und damit die Vorgaben des Bundes umgesetzt. Alle Kommunen in NRW sind nun verpflichtet, eigene Wärmepläne zu erstellen, um die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral zu gestalten und Planungssicherheit für Bürger, Unternehmen und Kommunen zu schaffen. CDU, Grüne, SPD und FDP stimmten dem Gesetz zu, die AfD lehnte es ab (Quelle: ZEIT ONLINE, 04.12.2024).

Diese Wärmepläne sollen als Grundlage für Investitionsentscheidungen dienen, zum Beispiel beim Ausbau von Wärmenetzen oder der Entscheidung für eine Wärmepumpe. Sie sollen Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft Orientierung bieten, um die jeweils beste und wirtschaftlichste Lösung zu finden (Quelle: Landtag NRW).

Die Erstellung der Pläne liegt in der Verantwortung der Kommunen, wobei bereits bestehende Pläne weiterhin gültig bleiben. Wirtschaftlichkeit und Bezahlbarkeit der zukünftigen Wärmeversorgung werden im Gesetz hervorgehoben. Verschiedene Akteure, darunter Energieversorger, Wohnungswirtschaft, Handwerksbetriebe und Unternehmen mit Abwärmepotenzial, sollen in die Planung einbezogen werden. Das Land NRW unterstützt die Kommunen finanziell und beratend. Für die erste Erstellung der Wärmepläne bis 2028 rechnet das Land mit Kosten von etwa 90 Millionen Euro, zusätzlich zu den 107,5 Millionen Euro vom Bund. Die Pläne müssen alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

NRW nutzt die vom Bund ermöglichte Vereinfachung für kleine Gemeinden unter 10.000 Einwohnern. Auch die gemeinsame Planung durch mehrere Gemeinden ist möglich. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) wird regelmäßig über den Fortschritt der kommunalen Wärmeplanung berichten. Der Datenaustausch zwischen Kommunen und Land soll digital erfolgen.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentraler Baustein der Wärmewende und eng mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verbunden. Sie soll Bürgern und Unternehmen Aufschluss darüber geben, ob zukünftig ein Anschluss an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz möglich ist oder ob alternative klimafreundliche Heizungsoptionen sinnvoller sind (Quelle: intelligent-heizen.info).

Die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung stellt die Kommunen vor Herausforderungen, so die Tagesschau. Die Pläne sollen unter anderem den Wärmeverbrauch in privaten und öffentlichen Gebäuden erfassen und die benötigte Infrastruktur für den Umstieg auf erneuerbare Energien aufzeigen. Für Hauseigentümer sind die Pläne relevant, da sie Informationen über einen möglichen Fernwärmeanschluss liefern und so gegebenenfalls die Anschaffung einer teuren Wärmepumpe überflüssig machen können.

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