Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Sachsen ist im Jahr 2023 gestiegen. Wie die Zeit unter Berufung auf eine Meldung der dpa Sachsen berichtet, registrierte das Statistische Landesamt 3.040 Fälle, was einem Anstieg von 9,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Dieser Anstieg ist bemerkenswert, da, wie die Zeit ebenfalls berichtet, insgesamt weniger Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls durchgeführt wurden.
In etwa 20 Prozent der Fälle waren die betroffenen Kinder jünger als drei Jahre. Wie die Zeit, die FAZ und der Stern übereinstimmend berichten, stellte Vernachlässigung die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung dar. Die Borkener Zeitung bestätigt dies ebenfalls und weist darauf hin, dass es sich bei den meisten Fällen um Vernachlässigung handelte.
Der Kinderschutzbund Sachsen betont in einem Bericht, dass die Zahl der Kindeswohlgefährdungen deutschlandweit im Jahr 2023 einen Höchststand erreicht hat. Laut Kinderschutzbund stellten die Jugendämter bei mindestens 63.700 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung fest. Der Kinderschutzbund merkt an, dass der tatsächliche Anstieg noch höher liegen könnte, da einige Jugendämter keine Daten für 2023 gemeldet haben.
Das Statistische Landesamt Sachsen definiert in seinen Ausführungen zur Gefährdungseinschätzung verschiedene Formen der Kindeswohlgefährdung, darunter Vernachlässigung, psychische und körperliche Misshandlung sowie sexuelle Gewalt. Das Amt differenziert außerdem zwischen akuter und latenter Kindeswohlgefährdung. Eine akute Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn bereits eine erhebliche Schädigung eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit erwartet wird. Bei latenter Kindeswohlgefährdung kann die Frage nach einer gegenwärtigen Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber ein Verdacht besteht oder kann nicht ausgeschlossen werden.