Das Landgericht Rostock hat einen 67-jährigen deutsch-polnischen Unternehmer wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt. Sein 65-jähriger Komplize erhielt eine vierjährige Haftstrafe wegen Beihilfe, wie die Zeit, der Stern, n-tv und die Süddeutsche Zeitung übereinstimmend berichten. Der Hauptangeklagte hatte zwischen September 2012 und September 2014 als Geschäftsführer einer Mineralölhandelsfirma Dieselkraftstoff an polnische Scheinfirmen geliefert. Diese Firmen führten die in Polen vorgeschriebene Umsatzsteuer nicht ab.
Dem 67-Jährigen war dieses Vorgehen laut Gericht bewusst. Damit wurden die Lieferungen nach deutschem Recht in Deutschland umsatzsteuerpflichtig. Durch die Hinterziehung entstand ein Schaden von über 20 Millionen Euro. Der zweite Angeklagte war Prokurist der Rostocker Firma. Er hatte, wenn auch erst später, Kenntnis von den Lieferungen an die Scheinfirmen und traf sich in Słubice mit den Hintermännern des Deals, wie die Zeit berichtet.
Der Prozess dauerte über zwei Jahre und umfasste 65 Verhandlungstage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Süddeutsche Zeitung zitiert die dpa mit dem Hinweis, dass der Text automatisch übernommen und nicht bearbeitet wurde. Ähnliche Fälle von Steuerhinterziehung im großen Stil sind laut agrarheute nicht neu. Bereits 2016 berichtete das Medium über einen Fall in Sachsen-Anhalt, bei dem eine Bande durch falsch deklarierten Kraftstoff Steuern in Millionenhöhe hinterzogen hatte. Auch hier wurde ein Gemisch als Schmierstoff deklariert, um Energiesteuer zu sparen, und dann als Diesel ins Ausland verkauft.
Der Fall in Rostock zeigt die Komplexität und die hohen Summen, die bei Steuerhinterziehung im internationalen Handel bewegt werden können. Die lange Verfahrensdauer verdeutlicht den Aufwand, der für die Aufklärung solcher Delikte notwendig ist. Die noch ausstehende Rechtskraft des Urteils lässt weitere Entwicklungen in diesem Fall erwarten.
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