Zu Beginn des Wintersemesters sind an allen Universitäten in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern Stellen unbesetzt geblieben. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, handelt es sich bei den offenen Stellen vielerorts auch um Professuren. Die Universitäten gleichen die Vakanzen unter anderem durch Vertretungen aus.
Konkret nannten die Universitäten Flensburg, Greifswald, Rostock und die Technische Universität Hamburg Zahlen zwischen zwei und 14 unbesetzten Professuren im laufenden Semester. Die Universitäten Hamburg, Lübeck und Kiel machten hingegen keine Angaben zur Anzahl der offenen Stellen. Sämtliche Universitäten betonten gegenüber der dpa, dass das Kursangebot für die Studierenden durch die unbesetzten Stellen nicht beeinträchtigt sei. Fluktuation und offene Stellen seien im Universitätsbetrieb üblich.
Die Zeit berichtete ebenfalls über die unbesetzten Stellen und zitierte die dpa. Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2023 rund 2,8 Millionen Studierende in Deutschland, davon etwa 220.000 in den Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und die Junge Akademie haben Leitlinien für unbefristete Stellen neben der Professur veröffentlicht, wie Forschung & Lehre berichtet. Diese Leitlinien sehen drei neue Kategorien vor: Lecturer, Researcher und Academic Manager. Ziel ist es, die Karrierewege neben der Professur planbarer, transparenter und einheitlicher zu gestalten. Die Stelleninhaber sollen neben Daueraufgaben auch eigene Forschung oder Lehre betreiben und in der Regel übergeordneten Einheiten zugeordnet sein. Die Finanzierung soll unabhängig von individuellen Fördermitteln erfolgen, und es sollen Aufstiegsmöglichkeiten auf Senior-Positionen bestehen.
Auch die Universität Würzburg nutzt Losverfahren, um unbesetzte Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen zu vergeben, wie auf der Webseite der Universität zu lesen ist. Die Bewerbung erfolgt online, und die Bewerber müssen selbst prüfen, ob sie die notwendige Hochschulzugangsberechtigung besitzen.
Ein historischer Kontext zur Integration von Pädagogischen Hochschulen in die Universitätslandschaft bietet das nordrhein-westfälische "Gesetz über die Zusammenführung der Pädagogischen Hochschulen mit den anderen wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen" von 1978 (recht.nrw.de). Dieses Gesetz regelte die Überleitung von Studiengängen, Personal und Studenten.