19.10.2024
Neues Kapitel im Wahlbetrugsverfahren gegen Trump
Verfahren wegen Wahlbetrugs: Überarbeitete Anklage: Trump plädiert auf nicht schuldig

Verfahren wegen Wahlbetrugs: Überarbeitete Anklage: Trump plädiert auf nicht schuldig

Der frühere US-Präsident Donald Trump hat nach der Veröffentlichung einer überarbeiteten Anklageschrift im Bundesverfahren zu versuchtem Wahlbetrug erneut auf nicht schuldig plädiert. Dies geht aus einem von Trumps Anwälten eingereichten Gerichtsdokument hervor. In diesem Dokument wird auch vermerkt, dass Trump auf sein Recht verzichtet, bei der Anklageverlesung anwesend zu sein. Stattdessen sollen seine Anwälte im Namen des Republikaners auf nicht schuldig plädieren.

Neue Fassung ist Reaktion auf Urteil des Supreme Court

Das Team von Sonderermittler Jack Smith hat die Anklageschrift überarbeitet, nachdem der Oberste US-Gerichtshof Anfang Juli mit seiner rechtskonservativen Richter-Mehrheit entschieden hatte, dass Trump für bestimmte Amtshandlungen Immunität genießt. Diese Entscheidung des Gerichts erforderte eine Anpassung der Anklage gegen Trump, um den Fall weiter vorantreiben zu können.

Vorwürfe im Kern unverändert

Trump hatte bereits bei der Anklageverlesung im letzten Jahr auf nicht schuldig plädiert. Der erneute Schritt ist daher nicht überraschend. Der Präsidentschaftskandidat der Republikaner bezeichnete die juristischen Schritte gegen ihn als „politische Hexenjagd“.

Die Vorwürfe gegen Trump sind im Wesentlichen gleich geblieben. Anhänger des ehemaligen Präsidenten hatten am 6. Januar 2021 gewaltsam den Parlamentssitz in Washington gestürmt. Trump hatte vor dem Sturm auf das Kapitol versucht, das Ergebnis der Präsidentschaftswahl von 2020 zu kippen und seine Niederlage gegen den Demokraten Joe Biden in einen Sieg umzuwandeln.

Inhalt der Anklageschrift

In der US-Hauptstadt Washington wurde Trump auf Bundesebene angeklagt. Die neue Fassung der Anklageschrift ist etwas kürzer, die vier Anklagepunkte gegen ihn sind jedoch unverändert. Trump wird unter anderem Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten sowie Verschwörung zur Behinderung eines amtlichen Verfahrens vorgeworfen.

Reaktionen auf die Anklage

Trump hat in der Vergangenheit wiederholt betont, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe unbegründet seien. Auf seiner Social-Media-Plattform Truth Social äußerte er, dass die neue Anklageschrift lediglich ein Versuch sei, eine „tote“ Hexenjagd wiederzubeleben. Trump fordert die Abweisung der Anklage und bezeichnet die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft als verzweifelt.

Auswirkungen der Immunitätsentscheidung

Die Entscheidung des Supreme Court über Trumps Immunität hat weitreichende Auswirkungen auf die laufenden Verfahren. Die Anwälte von Trump hatten gehofft, dass die Anklage aufgrund dieser Immunität ganz fallen gelassen wird, was jedoch bislang nicht gelungen ist. Experten gehen davon aus, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Prozess in dem Washingtoner Fall vor der Präsidentschaftswahl im November 2024 beginnen wird.

Weitere rechtliche Herausforderungen für Trump

Trump sieht sich nicht nur in diesem Verfahren, sondern auch in anderen rechtlichen Herausforderungen konfrontiert. In Georgia wird ihm vorgeworfen, versucht zu haben, das Wahlergebnis in diesem Bundesstaat zu manipulieren. Auch hier wird er zusammen mit mehreren anderen Personen angeklagt. Das Verfahren in Georgia ist derzeit ausgesetzt, während ein Berufungsgericht über die Fortführung der Ermittlungen entscheidet.

In Miami steht Trump wegen des Umgangs mit geheimen Regierungsunterlagen vor Gericht, während er in New York wegen unrechtmäßig verbuchter Schweigegeldzahlungen an eine Pornodarstellerin verurteilt wurde.

Fazit

Die rechtlichen Auseinandersetzungen von Donald Trump sind komplex und vielschichtig. Während er weiterhin auf nicht schuldig plädiert, bleibt abzuwarten, wie sich die Verfahren entwickeln und welche Auswirkungen sie auf seine politische Karriere haben werden. Die überarbeitete Anklageschrift stellt einen weiteren Schritt in einem bereits langwierigen und umstrittenen Prozess dar.

Quellen: dpa, Süddeutsche Zeitung, Zeit Online, Tagesschau

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