September 6, 2024
Niederlassungsförderung in Thüringen: Unterstützung für medizinische Versorgungsstrukturen in ländlichen Gebieten

Niederlassungsförderung: Zuschüsse für 20 Praxis- und Apothekengründungen

Das Land Thüringen hat in diesem Jahr eine Initiative zur Förderung der Niederlassung von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern in ländlichen Regionen ins Leben gerufen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Gesundheitsversorgung in kleinen Kommunen zu verbessern und sicherzustellen, dass die Bevölkerung auch in weniger besiedelten Gebieten Zugang zu medizinischer Versorgung hat. Bislang wurden bereits 20 Anträge bewilligt, die jeweils Zuschüsse von bis zu 40.000 Euro erhalten. Insgesamt wurden bis dato 720.000 Euro an Fördermitteln ausgeschüttet.

Die rot-rot-grüne Landesregierung hat die Niederlassungsförderung im November 2023 neu geregelt. Diese Regelung erweitert die Unterstützung nicht nur auf Haus- und Fachärzte, sondern schließt nun auch Zahnärzte und Apotheker ein. Die Erhöhung des Höchstbetrags auf 40.000 Euro stellt einen signifikanten Anreiz für die Gründung neuer Praxen und Apotheken dar. Die Höhe der Förderung ist jedoch abhängig von verschiedenen Faktoren, darunter die Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde.

Zusätzlich zu den allgemeinen Zuschüssen gibt es eine spezielle Förderung von 5.000 Euro für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in den neuen Praxen und Apotheken. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Gesundheitsversorgung für alle Bürger, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich ist.

Antragsverfahren und Ablehnungen

Die Anträge werden beim Landesverwaltungsamt bearbeitet, das seit der Neuregelung für die Antragsbearbeitung und Bewilligung der Fördergelder zuständig ist. Bislang sind 31 Anträge von Ärzten, 21 von Zahnärzten und fünf von Apothekern eingegangen. Allerdings wurden 20 Anträge abgelehnt, was einer relativ hohen Ablehnungsquote entspricht. Diese Ablehnungen sind häufig darauf zurückzuführen, dass die Antragsteller bereits vor der Entscheidung der Behörde mit der Niederlassung begonnen hatten.

Die Behörden haben in zehn Fällen Förderanträge bewilligt, die bis zum Ende des Jahres 2023 noch bearbeitet werden. Die Herausforderungen bei der Nachfolgesuche für Praxen, insbesondere bei Zahnärzten, sind in Thüringen ein zunehmendes Problem. Der Apothekerverband hat ebenfalls auf Schwierigkeiten bei der Nachfolgesuche für in den Ruhestand gehende Apotheker hingewiesen.

Förderkriterien für Apotheken

Für die Förderung von Apotheken gelten spezifische Kriterien. Der Zuschuss hängt unter anderem davon ab, ob im Umkreis von sechs Kilometern bereits weitere Apotheken existieren und ob am Standort eine Arztpraxis oder ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) vorhanden ist. Zudem müssen die geförderten Apotheken in der Lage sein, mindestens 3.500 Einwohner zu versorgen, um die Notwendigkeit der Förderung zu rechtfertigen.

Die Neuregelung der Niederlassungsförderung ist Teil eines umfassenderen Ansatzes der Landesregierung, um die medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten zu stärken. Angesichts der demografischen Veränderungen und der Abwanderung aus ländlichen Regionen ist es von entscheidender Bedeutung, die Gesundheitsinfrastruktur aufrechtzuerhalten und auszubauen.

Fazit

Die Niederlassungsförderung in Thüringen stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen zu sichern. Mit der Bereitstellung finanzieller Mittel für die Gründung neuer Praxen und Apotheken wird versucht, den Herausforderungen der demografischen Entwicklung und der Nachfolgesuche für bestehende Praxen entgegenzuwirken. Die Förderung könnte dazu beitragen, die Attraktivität von ländlichen Gebieten für medizinische Fachkräfte zu erhöhen und somit die medizinische Versorgung der Bevölkerung zu verbessern.

Quellen: Zeit Online, dpa Thüringen.

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