26.10.2024
Poseck fordert stärkere Gewichtung der Sicherheitsbelange durch das Bundesverfassungsgericht

Innenminister Roman Poseck nimmt Bundesverfassungsgericht stärker in die Pflicht

Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) hat das Bundesverfassungsgericht aufgefordert, die Belange der Sicherheit stärker zu berücksichtigen. Anlass dafür ist ein Urteil des Gerichts, das Teile des hessischen Verfassungsschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt hatte. Poseck kritisierte, dass das Gericht den Aspekt der Sicherheit in seiner Entscheidung nicht ausreichend gewürdigt habe.

„Ich hätte mir gewünscht, dass das Bundesverfassungsgericht den Sicherheitsaspekt stärker berücksichtigt hätte“, sagte Poseck der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (F.A.Z.). „Wir leben in einer Zeit, in der die Bedrohung durch Terrorismus und Extremismus größer ist denn je. Da müssen wir den Sicherheitsbehörden die notwendigen Instrumente an die Hand geben, um ihre Arbeit effektiv zu machen.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte im September 2024 entschieden, dass der hessische Verfassungsschutz Persönlichkeitsrechte stärker achten müsse. Konkret beanstandeten die Richter die Regelungen zur Online-Durchsuchung und zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Diese seien zu weitreichend und verstießen gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Poseck kündigte an, die vom Gericht geforderten Korrekturen am Verfassungsschutzgesetz vorzunehmen. Er betonte aber auch, dass die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger für ihn oberste Priorität habe. „Wir werden alles dafür tun, um die Menschen in Hessen vor Terrorismus und Extremismus zu schützen“, so der Innenminister.

Die Kritik Posecks am Bundesverfassungsgericht ist nicht neu. Schon in der Vergangenheit hatte es immer wieder Spannungen zwischen der Politik und dem höchsten deutschen Gericht gegeben. Insbesondere die Entscheidungen des Gerichts in Fragen der inneren Sicherheit wurden von Politikern häufig kritisiert. So hatte das Bundesverfassungsgericht unter anderem das Luftsicherheitsgesetz und das BKA-Gesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt.

Es ist zu erwarten, dass die Debatte über die richtige Balance zwischen Sicherheit und Freiheit auch in Zukunft weitergehen wird. Die Bedrohung durch Terrorismus und Extremismus ist nach wie vor hoch, gleichzeitig pochen die Bürgerinnen und Bürger auf den Schutz ihrer Grundrechte. Es ist die Aufgabe der Politik und der Justiz, in diesem Spannungsfeld die richtigen Entscheidungen zu treffen.

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