Am 7. Januar beginnt der Prozess gegen einen 37-Jährigen vor dem Landgericht Halle. Ihm wird vorgeworfen, einen rassistisch motivierten Anschlag mit einem selbstgebauten Sprengsatz geplant zu haben. Wie die dpa Sachsen am 20. Dezember 2024 meldete, soll der Mann die Absicht gehabt haben, möglichst viele, insbesondere dunkelhäutige Menschen zu töten. Bereits am 13. September 2024 berichtete der MDR über die Anklageerhebung. Laut MDR Sachsen-Anhalt sollte der Prozessbeginn im Oktober stattfinden. Die Abweichung zu dem späteren, von der dpa genannten Januartermin deutet auf Verfahrensverzögerungen hin.
In der Wohnung des Angeklagten in Halle wurde ein selbstgebauter Sprengsatz gefunden. Laut einem Gutachten des Landeskriminalamts (zitiert von der dpa) handelte es sich um einen sieben Kilogramm schweren Sprengsatz in einem silbernen Koffer. Auch der MDR Sachsen-Anhalt berichtete über den Fund einer explosionsfähigen Splitterbombe mit elektronischem Zünder in einem Koffer.
Dem 37-Jährigen werden Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten in Tateinheit mit dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, sowie die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz und in Tateinheit mit strafbarem Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen vorgeworfen. Zeit Online berichtete am 20. Dezember 2024, dass der Angeklagte die Vorwürfe im Wesentlichen bestreitet.
Im April soll der Mann am offenen Fenster seiner Wohnung einen Passanten rassistisch beleidigt und bedroht haben, wobei er mit einem Softair-Sturmgewehr auf den Fußgänger gezielt haben soll. Zeugen wollen an der Hauswand SS-Runen gesehen haben. Nach diesem Vorfall wurde der Sprengsatz in seiner Wohnung entdeckt. Zeit Online zufolge sind zunächst sechs Verhandlungstermine bis Anfang Februar angesetzt. Der MDR berichtete, dass Anwohner die Polizei alarmiert hatten, weil der Mann, bundesweit bekannt als "Bomben-Rüdi", rechtsextreme Parolen aus dem Fenster rief.
Der Fall erinnert an den antisemitischen und rassistischen Anschlag in Halle am 9. Oktober 2019, dessen Prozess vom Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) dokumentiert wurde. Der aktuelle Fall verdeutlicht erneut die Gefahr rechtsextremistisch motivierter Gewalt. Die Süddeutsche Zeitung unterstrich in einem Kommentar vom 21. Juli 2020 im Kontext des Prozesses zum Anschlag von 2019 die Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit der Ideologie hinter solchen Taten.
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