Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plant eine Reform des Strafrechts, die unter anderem eine neue Meldepflicht bei Verkehrsunfällen vorsieht. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, soll der Entwurf, über den zuerst „Zeit Online“ berichtete, es Unfallverursachern ermöglichen, ihre Daten digital bei einer neu zu schaffenden Meldestelle zu hinterlegen. Diese Regelung soll gelten, wenn bei dem Unfall keine Personen zu Schaden gekommen sind.
Bisher müssen Unfallbeteiligte am Unfallort auf den Geschädigten warten oder die Polizei rufen. Mit der neuen Regelung soll dies nicht mehr notwendig sein. Der Geschädigte kann die Daten zum Unfall unter Angabe seines Kfz-Kennzeichens bei der Meldestelle abfragen und so Schadenersatzansprüche geltend machen. Alternativ kann sich der Unfallverursacher auch bei einer Polizeiwache melden.
Zusätzlich soll die „tätige Reue“ künftig nicht nur für Schäden an parkenden Fahrzeugen gelten, sondern auch bei Unfällen ohne Personenschaden im fließenden Verkehr. Wer sich innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall meldet, kann auf eine mildere Strafe hoffen.
Aktuell droht Unfallbeteiligten, die sich unerlaubt vom Unfallort entfernen, eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft.
Neben der neuen Meldepflicht bei Verkehrsunfällen sieht der Entwurf von Buschmann auch Änderungen beim Thema Schwarzfahren vor. Demnach soll die sogenannte Beförderungserschleichung künftig nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein und mit einer Geldbuße geahndet werden.
Darüber hinaus plant Buschmann, mehrere Begriffe aus der Zeit des Nationalsozialismus aus dem Strafrecht zu streichen. Dazu gehört der im Jugendstrafrecht 1943 eingeführte Begriff „Zuchtmittel“. Darunter fallen die Verwarnung, der Jugendarrest und die Erteilung von Auflagen. „Zuchtmittel“ soll laut dem Entwurf durch „unrechtsverdeutlichende Maßnahmen“ ersetzt werden.
Quelle: dpa