In den ersten neun Monaten seit Inkrafttreten des neuen Cannabis-Gesetzes hat die Hamburger Polizei 79 Verstöße registriert, die zu 42 Bußgeldbescheiden führten, wie die Innenbehörde bekannt gab. Am häufigsten wurde der Konsum von Cannabis in der Nähe von Schulen und Spielplätzen (jeweils 13 Fälle) sowie direkt auf Spielplätzen (12 Fälle) geahndet. Elfmal wurde Cannabis in Mengen über der erlaubten Grenze von 25 Gramm außerhalb der Wohnung festgestellt, und in einem Fall besaß eine Person mehr als die erlaubten 50 Gramm in der eigenen Wohnung, berichtete die Zeit am 22. Dezember 2024.
Weitere Verstöße betrafen den Konsum in oder in Sichtweite von Kinder- und Jugendeinrichtungen (acht Fälle), Sportstätten (fünf Fälle), in Anwesenheit von Minderjährigen (sechs Fälle) und in Fußgängerzonen (sechs Fälle). Zusätzlich verstießen fünf Personen gegen die Vorschrift zur kindersicheren Aufbewahrung von Cannabis im eigenen Zuhause. Die Stadt Hamburg verhängte insgesamt Bußgelder in Höhe von 5.400 Euro, was einem Durchschnittswert von 129 Euro pro Bußgeldbescheid entspricht. Die Höhe der Bußgelder kann jedoch erheblich variieren. Gemäß der Hamburger Bußgeldverordnung vom 8. Mai kann beispielsweise ein Verstoß gegen den Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen oder Sportstätten mit 500 Euro geahndet werden. Der Konsum in Gegenwart von Minderjährigen kann sogar ein Bußgeld von 1.000 Euro nach sich ziehen, wie ntv am 8. Mai 2024 berichtete.
Während die Kontrollen des Cannabiskonsums laufen, schreitet auch die legale Cannabisproduktion in Hamburg voran. Das Bezirksamt Altona hat bereits drei Anbauvereinigungen genehmigt, und insgesamt liegen 15 Anträge vor. Das Bundesministerium für Gesundheit unterstreicht, dass das Cannabisgesetz sowohl den privaten Eigenanbau durch Erwachsene als auch den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Anbau in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum legalisiert hat.
Bereits im Juni 2024 meldete ntv zwölf Fälle von unerlaubtem Cannabiskonsum im Umfeld von Schulen und Kindertagesstätten. In drei Fällen wurden Bußgelder verhängt, in den übrigen Fällen Verwarnungen ausgesprochen. Die Schulbehörde reagierte mit der Empfehlung an die Schulleitungen, den Besitz von Cannabis auf dem Schulgelände durch eine Anpassung der Hausordnungen zu untersagen. Die CDU-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft kritisierte die Cannabis-Legalisierung der Bundesregierung als "gravierenden Fehler", wie ntv am 8. Juni 2024 berichtete.
Das neue Cannabisgesetz regelt neben dem Konsum auch den Besitz von Cannabis. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis außerhalb der Wohnung und bis zu 50 Gramm in der Wohnung mit sich führen. Der Besitz von mehr als drei Cannabispflanzen ist strafbar. Auch im Straßenverkehr gelten neue Bestimmungen: Seit dem 22. August 2024 gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum, wie das RND berichtet. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt weiterhin ein absolutes Cannabis-Verbot am Steuer.
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