Der Ruhestand – für viele die ersehnte Zeit, um endlich die Dinge zu tun, für die im Berufsleben keine Zeit blieb. Doch der Übergang in die Rente will gut geplant sein. Entgegen der landläufigen Meinung fließt das Geld nicht einfach automatisch aufs Konto. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am 04.11.2024 berichtete, ist ein Antrag notwendig, um die Rentenzahlungen zu erhalten. Wer diesen nicht stellt, geht leer aus – auch rückwirkend.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) informiert ihre Versicherten jährlich mit der Renteninformation. Dieses Schreiben gibt Auskunft über den voraussichtlichen Beginn der Regelaltersrente nach geltendem Recht und die Höhe der aktuellen Ansprüche. Darüber hinaus werden auch die Ansprüche im Falle einer vollen Erwerbsminderung aufgeführt. Die FAZ lobt die Übersichtlichkeit und den Informationsgehalt der Renteninformation.
Neben der Regelaltersrente gibt es verschiedene andere Rentenarten, wie die Altersrente für langjährig Versicherte (oft als „Rente mit 63“ bezeichnet) und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Die Voraussetzungen für diese Rentenarten sind unterschiedlich und hängen unter anderem von den geleisteten Versicherungsjahren ab. Wie die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Website erläutert, benötigt man für die Altersrente für langjährig Versicherte 35 Versicherungsjahre und für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte 45 Versicherungsjahre. Das Renteneintrittsalter wird seit 2012 stufenweise angepasst und hängt vom Geburtsjahrgang ab.
Für die Berechnung der benötigten Versicherungsjahre werden verschiedene Zeiten berücksichtigt, darunter Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, Kindererziehungszeiten, Zeiten der Pflege und unter bestimmten Voraussetzungen auch Zeiten des Bezugs von Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Freiwillige Beiträge werden nur unter bestimmten Bedingungen angerechnet. Details zu den anrechenbaren Zeiten finden sich auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen. Diese Abschläge werden pro Monat berechnet, den man vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand geht. Sie bleiben dauerhaft bestehen und mindern die monatliche Rente. Auf der Website der R+V Versicherung wird betont, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig über die Höhe der zu erwartenden Rente zu informieren, um gegebenenfalls mit einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge vorzusorgen.
Die Rentenversicherung bietet verschiedene Möglichkeiten, sich über den individuellen Rentenanspruch zu informieren. Neben der jährlichen Renteninformation gibt es den persönlichen Versicherungsverlauf und die Rentenauskunft. Ab dem 55. Geburtstag wird die Rentenauskunft alle drei Jahre automatisch zugeschickt. Sie enthält detaillierte Informationen zu den verschiedenen Rentenarten und den persönlichen Voraussetzungen. Wie der SWR in einem Artikel vom 24.09.2024 berichtet, ist es auch möglich, eine Rentenauskunft online anzufordern oder sich persönlich bei der Rentenversicherung beraten zu lassen.
Für den Rentenantrag benötigt man verschiedene Unterlagen, darunter die Rentenversicherungsnummer, Ausweisdokumente, Bankverbindung und gegebenenfalls Nachweise über Kindererziehungszeiten oder Zeiten der Pflege. Die Frankfurter Rundschau (FR) empfiehlt in einem Artikel vom 09.05.2022, den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen, um eine pünktliche Auszahlung der Rente zu gewährleisten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Renteneintritt eine komplexe Angelegenheit ist, die sorgfältige Planung und Vorbereitung erfordert. Eine frühzeitige Information über die verschiedenen Rentenarten, die individuellen Voraussetzungen und die Höhe der zu erwartenden Rente ist unerlässlich, um den Übergang in den Ruhestand reibungslos zu gestalten. Die Deutsche Rentenversicherung, die Websites von Finanztest und R+V sowie die Artikel in FAZ, SWR und FR bieten umfassende Informationen und Hilfestellungen zu diesem Thema.
Quellen: