An der deutsch-belgischen Grenze stoppte die Bundespolizei einen 60-jährigen Mann, der eine Artilleriekanone auf einem Anhänger transportierte. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, wurde die Waffe beschlagnahmt, da nicht sofort geklärt werden konnte, ob sie vollständig unbrauchbar gemacht wurde. Die Zeit berichtete am 4. November 2024 ebenfalls über den Vorfall.
Der 60-Jährige gab gegenüber den Beamten an, Waffensammler zu sein und das Geschütz in Belgien für 9.000 Euro erworben zu haben. Der Mann wurde am Donnerstagnachmittag auf einem Rastplatz an der A44 kontrolliert. Die Kanone war sorgfältig auf dem Anhänger befestigt und das Rohr mit Folie umwickelt. Ein Sprecher der Bundespolizei bestätigte, dass die Ladungssicherung kein Problem darstellte.
Die zentralen Ermittlungen drehen sich nun um den Verdacht eines Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz. Wie der Polizeisprecher erklärte, ist ein solcher Verstoß gegeben, wenn die Kanone nicht vollständig demilitarisiert ist. Um dies zu überprüfen, wird ein Experte hinzugezogen. Bis dahin verbleibt die beschlagnahmte Artilleriekanone auf dem Gelände der Landespolizei in Aachen. Auch die Aachener Zeitung berichtete über den Vorfall und die Beschlagnahmung der Waffe.
Der Vorfall wirft Fragen nach dem Handel mit historischen Waffen und der Überprüfung ihrer Funktionsfähigkeit auf. Wie genau die Expertise im vorliegenden Fall ablaufen wird und welche Konsequenzen dem Sammler drohen, bleibt abzuwarten.
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