Der saarländische Landtag hat in erster Lesung eine Novellierung des Polizeigesetzes behandelt, die eine Vereinfachung von Personendurchsuchungen vorsieht. Laut Berichterstattung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und der Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-12/04/saarland-will-durchsuchungen-von-personen-erleichtern) sollen Polizeibefugte zukünftig an sogenannten "gefährlichen Orten", d.h. Kriminalitätsschwerpunkten, sowie unter bestimmten Voraussetzungen an "gefährdeten Orten" wie zum Beispiel im öffentlichen Personennahverkehr, auch ohne konkreten Verdacht Personen durchsuchen dürfen. Bislang sind anlasslose körperliche Durchsuchungen nicht gestattet.
Die Gesetzesänderung zielt auf eine Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Raum ab. Der Gesetzentwurf wird nun vom Rechtsausschuss des Landtags geprüft. Auch der Trierische Volksfreund (https://www.volksfreund.de/region/rheinland-pfalz/saarland-will-durchsuchungen-von-personen-erleichtern_aid-121778061) berichtete über die Pläne des Saarlandes.
Gleichzeitig debattierte der Landtag über die Einführung von elektronischen Fußfesseln zur Prävention von häuslicher Gewalt, vor allem durch ehemalige Partner. Wie dpa und der Stern (https://www.stern.de/gesellschaft/regional/rheinland-pfalz-saarland/landtagsplenum--saarland-will-durchsuchungen-von-personen-erleichtern-35283944.html) berichten, wurde ein entsprechender Gesetzentwurf der CDU-Opposition in erster Lesung behandelt und auch von der regierenden SPD befürwortet. Die Fußfessel soll Anwendung finden, wenn Annäherungs- oder Kontaktverbote übertreten werden. In besonders gravierenden Fällen, in denen Leib und Leben der Frau oder der Kinder bedroht sind, soll die Fußfessel auch ohne vorheriges Kontaktverbot angeordnet werden können.
https://www.zeit.de/news/2024-12/04/saarland-will-durchsuchungen-von-personen-erleichtern
dpa
https://lomazoma.com/landtagsplenum-das-saarland-will-personendurchsuchungen-erleichtern/