Union und SPD haben sich auf eine Reform der Schuldenbremse verständigt, wie die Zeit unter Berufung auf die DPA berichtet. Der Vorschlag sieht vor, Verteidigungsausgaben, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) übersteigen, von der Schuldenbremse auszunehmen. Diese Regelung wäre nach oben nicht begrenzt und könnte somit theoretisch unbegrenzte Kredite für Verteidigung ermöglichen. Zusätzlich soll ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastrukturinvestitionen geschaffen werden, welches ebenfalls von der Schuldenbremse ausgenommen wäre. Dieses Volumen entspricht etwas mehr als einem Bundeshaushalt, wie die Zeit erläutert. Die Länder sollen ebenfalls die Möglichkeit erhalten, mehr Schulden aufzunehmen, indem ihre strengeren Schuldenregeln an die des Bundes angepasst werden.
Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erforderlich. Im alten Bundestag wäre dies mit den Grünen oder der FDP möglich gewesen, jedoch lehnte die FDP eine Reform der Schuldenbremse bisher ab. Die Sondierer setzten daher auf die Grünen. Im neuen Bundestag, der sich im März konstituiert hat, besitzen Union, SPD und Grüne jedoch keine Zwei-Drittel-Mehrheit mehr, so die Zeit. Linke und AfD, die Sondervermögen ablehnen, könnten eine Grundgesetzänderung blockieren. Daher sollte der alte Bundestag noch einmal zusammentreten.
Die Bundeswehr benötigt laut Zeitungsbericht erhebliche finanzielle Mittel. Das Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr sei nahezu vollständig verplant, und der Bedarf an zusätzlichen Mitteln zur Sicherstellung der Wehrfähigkeit sei evident. Bereits im März 2023 schätzte die Wehrbeauftragte Eva Högl den Gesamtbedarf auf 300 Milliarden Euro. Verteidigungsminister Boris Pistorius habe wiederholt eine Ausnahme von der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben gefordert, ein Weg, der nun beschritten wird. Für das Zwei-Prozent-Ziel der NATO seien ab 2028 jährlich 85 bis 90 Milliarden Euro nötig, für drei Prozent sogar 120 Milliarden Euro, so die Zeit.
Wie die Zeit weiter ausführt, benötigt eine kriegstüchtige Bundeswehr eine Vollausstattung, eine umfassende Luft- und Cyberabwehr, verbesserte Aufklärung, weitreichende Präzisionswaffen, Munitionsvorräte, eine Drohnenarmee und einen funktionierenden Heimatschutz. Das bisherige Sondervermögen habe eine eng gefasste Zweckbestimmung und beschränke Investitionen in die Infrastruktur. Eine mögliche Beteiligung Deutschlands am nuklearen Abschreckungspotenzial Frankreichs und Großbritanniens sei noch ungeklärt.
Der Investitionsstau in der Verkehrsinfrastruktur ist immens, wie die Zeit berichtet. Marode Brücken und Schienen sowie Baustellen auf Straßen beeinträchtigen die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) schätzt den Bedarf für Schienennetz, Autobahnen, Bundesstraßen, Brückenerneuerung, Bundeswasserstraßen, Häfen und ÖPNV-Ausbau auf 160 Milliarden Euro innerhalb von zehn Jahren. Zusätzlich sieht der BDI einen Bedarf von 100 Milliarden Euro für Bildungsinfrastruktur und 56 Milliarden Euro für Gebäude und Wohnen. CSU-Chef Markus Söder sprach von einem in seiner Größe einmaligen Wirtschafts- und Infrastrukturpaket "XXL", das auch die Stärkung der Energieversorgung, Bau, Kinderbetreuung, digitale Schulen und Krankenhäuser umfassen soll.
Ein Sondervermögen für Infrastruktur würde eine verlässliche Finanzierungsperspektive und Planungssicherheit schaffen, wie die Zeit und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie betonen. Bisher werden Investitionen in die Infrastruktur jährlich im Rahmen der Haushaltsverhandlungen diskutiert, abhängig von Konjunktur und Steuereinnahmen. Greenpeace-Verkehrsexpertin Lena Donat sieht in einem langfristigen Paket die Chance, den Bau einer zukunftssicheren Infrastruktur vom jährlichen Haushaltszank zu befreien. Die Allianz pro Schiene sieht die Möglichkeit, den Sanierungsstau bei der Schiene abzubauen.
Der Staat beschafft sich frisches Geld durch die Ausgabe von Anleihen am Kapitalmarkt. Langfristig müssen diese Kredite jedoch getilgt werden. Für Sondervermögen erstellt der Bund einen Tilgungsplan. Beim Sondervermögen für die Bundeswehr ist die Tilgung ab 2031 vorgesehen. Die Mittel hierfür müssen aus dem Bundeshaushalt, also aus Steuergeldern und anderen staatlichen Einnahmen, stammen, so die Zeit.
Wie das Bundesfinanzministerium berichtet, gibt es für 2025 zahlreiche steuerliche Änderungen, darunter einen höheren Grundfreibetrag, mehr Kindergeld und einen vollständigen Ausgleich der kalten Progression. Die Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.096 Euro soll das Existenzminimum steuerpflichtiger Bürger sichern und die kalte Progression ausgleichen.
Das ifo Institut diskutiert in seinem Schnelldienst 2-2024 die Notwendigkeit einer Reform der Schuldenbremse. Clemens Fuest und Niklas Potrafke plädieren für die Erhaltung der Schuldenbremse und argumentieren, dass sie ökonomisch sinnvoller Staatsverschuldung nicht im Wege stehe. Sie verweisen auf empirische Forschungsergebnisse, die die positive Wirkung von Fiskalregeln belegen.
Auf Wikipedia wird die Schuldenbremse (Deutschland) als verfassungsrechtliche Regelung beschrieben, die die Staatsverschuldung begrenzen soll. Sie macht Bund und Ländern seit 2011 verbindliche Vorgaben zur Reduzierung des Haushaltsdefizits. Kritiker bemängeln, dass die Schuldenbremse notwendige Investitionen verhindere. Befürworter halten sie zur Aufrechterhaltung der Finanzstabilität für unerlässlich.
Verwendete Quellen: