25.11.2024
Schuldunfähigkeit nach Tötung in Psychiatrie Gericht ordnet Unterbringung an

Einweisung in die Psychiatrie nach tödlichem Angriff

Das Landgericht Oldenburg hat einen 40-jährigen Mann dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, tötete der Mann im Mai dieses Jahres seine 88-jährige Zimmernachbarin in der Karl-Jaspers-Klinik in Bad Zwischenahn. Das Gericht stellte Totschlag im Zustand der Schuldunfähigkeit fest. Das Sicherungsverfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. (Quelle: ZEIT ONLINE, 25.11.2024)

Der Mann, der an Schizophrenie leidet, soll im Wahn gehandelt haben. Laut Gerichtsangaben hörte er Stimmen, die ihn zu der Tat trieben. Er versuchte zunächst, der 88-Jährigen das Genick zu brechen und hielt ihr anschließend Mund und Nase zu. Trotz Reanimationsversuchen der Rettungskräfte verstarb die Frau an den Folgen des Sauerstoffmangels. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen die Angestellten der Klinik. Der Täter befindet sich seit seiner Festnahme in einer Psychiatrie mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen. (Quelle: stern.de, 25.11.2024)

Der Prozessauftakt fand bereits im Oktober statt, wie die ZEIT ONLINE (25.10.2024) berichtete. Die Verteidigung beantragte damals den Ausschluss der Öffentlichkeit, um die Genesung des Mandanten nicht zu gefährden. Dem Antrag wurde stattgegeben. Die Staatsanwaltschaft ging bereits zu Beginn des Verfahrens vom Vorwurf des Totschlags im Zustand der Schuldunfähigkeit aus. Der Beschuldigte soll die an Demenz erkrankte Frau im Mai in einem Zustand „wahnhafter Verkennung der Realität“ angegriffen haben.

Sicherungsverfahren sind im deutschen Recht vorgesehen, wenn ein Täter aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist, aber eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Wie im Fall des 24-Jährigen aus Wiesloch, der seinen Zimmergenossen tötete und ebenfalls in die Psychiatrie eingewiesen wurde, wie die Süddeutsche Zeitung (17.10.2024) und die Augsburger Allgemeine (15.10.2024) berichteten. Ähnlich gelagerte Fälle, bei denen psychisch kranke Täter in der Psychiatrie untergebracht wurden, gab es auch in anderen Regionen Deutschlands, wie der Fall eines Jugendlichen im Kreis Waldshut zeigt, der seine Familie angriff (SWR, 02.09.2024) oder der Fall eines Mannes in Wiesloch, der nach seiner Flucht aus der Psychiatrie eine Frau tötete (Heidelberg24, 07.02.2024). Diese Fälle verdeutlichen die Notwendigkeit von Sicherungsverfahren zum Schutz der Öffentlichkeit und zur Behandlung der Täter.

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