9.12.2024
Schuldunfähigkeit bei Tötungsdelikten Psychiatrische Unterbringung angeordnet

Gericht ordnet Unterbringung in Psychiatrie an

Im Fall des Tötung eines Mannes in Böhl-Iggelheim hat das Landgericht Frankenthal die Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik beschlossen. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, wurde dem Mann vorgeworfen, seinen Vater im April getötet zu haben. Auch die Zeit meldete am 9. Dezember 2024: "Im Prozess um den Tod eines Mannes in Böhl-Iggelheim hat das Landgericht Frankenthal die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet". Obwohl der Tatbestand des Totschlags erfüllt sei, wurde der Mann für schuldunfähig erklärt, da er zum Tatzeitpunkt unter einer akuten Psychose litt.

Das Gericht sah keinen Mord, da dem Angeklagten laut Urteil aufgrund seines Wahns das für Heimtücke notwendige Ausnutzungsbewusstsein fehlte. Es bestehe die Gefahr weiterer Gewalttaten und möglicher Verletzung oder Tötung anderer Personen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Unterbringung beantragt, die Verteidigung verzichtete auf einen konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ähnliche Fälle mit psychisch erkrankten Tätern wurden auch andernorts verhandelt. Die Zeit berichtete am 4. Dezember 2024 über einen Prozess in Hamburg, bei dem die Staatsanwaltschaft die Unterbringung eines 33-Jährigen beantragte, der seinen Vater und Onkel erstochen haben soll. Auch hier wurde die Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung argumentiert.

Antenne Bayern berichtete am 29. November 2024 über einen 19-Jährigen, der seinen Vater auf einer Jagd erschoss. Auch hier wurde die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet, da von dem psychisch kranken jungen Mann weiterhin eine Gefahr ausgeht.

Diese Fälle zeigen die komplexen rechtlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen im Umgang mit Straftaten von psychisch erkrankten Menschen.

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