10.12.2024
Prozessbeginn in Flensburg Schuldfähigkeit im Fokus

Mordprozess gegen 36-Jährigen in Flensburg gestartet

Vor dem Landgericht Flensburg hat am Dienstag der Prozess gegen einen 36-jährigen Mann begonnen, der angeklagt ist, eine 21-jährige Frau ermordet zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem deutschen Staatsbürger vor, die Frau am 7. Juni in der Nähe von Niebüll (Kreis Nordfriesland) vergewaltigt und anschließend getötet zu haben, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet. Auch die Zeit berichtet über den Prozessauftakt (https://www.zeit.de/news/2024-12/10/21-jaehrige-getoetet-verfahren-wegen-mordes-beginnt).

Der Anklage zufolge soll der Mann die 21-Jährige beim Sport beobachtet und ihr in ein Waldstück gefolgt sein. Dort soll er sie von einem Weg in ein Gebüsch gezogen, zu Boden geworfen und vergewaltigt haben. Um die Tat zu vertuschen, habe er die Frau daraufhin erwürgt und ihre Leiche im Unterholz versteckt, so die Darstellung der Staatsanwaltschaft.

Der 36-Jährige wurde am 12. Juni festgenommen und zunächst in Untersuchungshaft genommen. Seit dem 25. Juni befindet er sich in einer psychiatrischen Klinik. In dem Prozess wird neben der Schuldfrage auch geprüft, ob der Angeklagte in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden muss. Die Schuldfähigkeit des Angeklagten ist ein zentraler Aspekt des Verfahrens, wie die shz berichtet (https://www.shz.de/lokales/niebuell-leck/artikel/21-jaehrige-in-niebuell-getoetet-ist-der-verdaechtige-schuldfaehig-48078793).

Im sogenannten Sicherungsverfahren soll geklärt werden, ob von dem Angeklagten aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Störung eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht und er dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss.

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