6.12.2024
AfD-Verbotsdebatte Grüne setzen auf strategische Prüfung

Alternativer Antrag zum AfD-Verbot von Grünen im Bundestag

Grüne Bundestagsabgeordnete haben einen neuen Antrag zum Umgang mit einem möglichen Verbot der AfD eingebracht. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am 6. Dezember 2024 meldete, zielt der Antrag im Gegensatz zu einem bereits vorliegenden Antrag einer Gruppe um den CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz, der ein direktes Verbot anstrebt, zunächst auf eine Prüfung der Erfolgsaussichten eines solchen Verbotsverfahrens ab. Demnach soll die Bundestagspräsidentin Gutachter beauftragen, die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrags zu evaluieren. Auch die ZEIT ONLINE berichtete über diesen alternativen Antrag.

Es ist möglich, dass beide Anträge – der von Wanderwitz und der von den Grünen – bereits in der nächsten Sitzungswoche des Bundestages in erster Lesung behandelt werden. Die endgültige Tagesordnung für die Woche vor Weihnachten ist jedoch noch offen.

Grün-Politikerin Künast fordert gründliche Prüfung der Erfolgsaussichten

Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast, eine der Initiatorinnen des neuen Antrags, unterstreicht die Bedeutung einer soliden Beweisgrundlage für ein erfolgreiches Parteiverbotsverfahren. Sie spricht sich für eine sorgfältige Zusammenstellung und Überprüfung rechtlich belastbarer Beweise aus, bevor über die Einleitung eines solchen Verfahrens entschieden wird. Ziel dieser Vorgehensweise ist es, die Erfolgsaussichten vor dem Bundesverfassungsgericht zu maximieren.

Die Unterstützer des Antrags von Marco Wanderwitz hingegen befürworten ein direktes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD. Dies ist gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes möglich. In einem solchen Verfahren müsste der AfD nachgewiesen werden, dass sie aktiv gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung vorgeht. Wie tagesschau.de berichtet, liegt bei Bundestagspräsidentin Bärbel Bas bereits ein Antrag von Bundestagsabgeordneten auf ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor.

Derzeit wird die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet. Ein Parteiverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Die Gruppe um Wanderwitz strebt einen entsprechenden Beschluss im Bundestag an. Die WirtschaftsWoche berichtete ebenfalls über den Vorstoß der Grünen-Abgeordneten und den bereits existierenden Antrag von Wanderwitz.

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